Sitzung: 18.09.2017 Gemeinderat Bubesheim
Die
Abnahme der Kanal-, Wasser- und Straßenbaumaßnahme „Wiesenweg und Wasserburger
Weg“ erfolgte am 26.06.2017.
Bei
der Begehung wurde lediglich ein Mangel an der Asphaltoberfläche festgestellt.
Im
Wasserburger Weg Richtung Prälat-Kaiser-Straße muss der Asphalt teilweise zum
Bordstein angeglichen werden.
Folgende
Restarbeiten sind noch auszuführen:
- Die Dehnungsfugen zwischen den
Bordsteinen werden noch ausgegossen.
- Bei einigen angrenzenden Grundstücken
müssen an den Grundstücksmauern (Sockel) Verputzarbeiten durchgeführt werden.
- Auf dem Grundstück Wasserburger Weg 14
müssen noch Saatarbeiten ausgeführt werden.
- Am Wiesenweg 31 muss das Pflaster mit
geeignetem Material eingesandet werden.
- Durch die Maßnahme hat sich das
Gartentor auf dem Grundstück Wiesenweg 51 verzogen und muss nachgestellt
werden.
Der
Vorsitzende berichtet, dass die Ansaat- und Einsandungsarbeiten bei den Anwesen
Wasserburger Weg 14 und Wiesenweg 31 zwischenzeitlich erledigt worden sind. Der
Auftrag zur Behebung des Schadens am Gartentor ist erteilt.
Von
der bauausführenden Firma müssen noch Restarbeiten, wie z. B. Teer von
Wasserschiebern entfernen, Dehnfugen nacharbeiten, durchgeführt werden. Das
Gremium legte den Endtermin der Nachbesserungsarbeiten auf 30.11.2017 fest. Der
Vorsitzende berichtete von der bestehenden Fremdwasserproblematik in diesem
Bereich. Das Ingenieurbüro ist mit der Analyse des Problems beauftragt.
Folgende
Schäden wurden der Verwaltung druch die Baumaßnahme gemeldet:
- Wasserburger Weg 11: Auf der Südseite
des Hauses wurden Risse am Außenputz festgestellt. Ein Gutachter beurteilte den
Schaden mit 400,00 €. Der Schaden wurde reguliert.
- Wiesenweg 27: Im Keller wurden zwei
kleine Haarrisse an der Außenwand festgestellt. Die Schadenshöhe wird vom
Gutachter auf 150,00 € festgelegt. Der Eigentümer schätzt den Schaden höher ein
und beauftragt erneut einen Gutachter.
- Wiesenweg 13: Hier wurden Risse in der
Garage festgestellt, die angeblich vor der Sanierungsmaßnahme nicht vorhanden
waren. Die Verwaltung hat den Gutachter beauftragt, um die Schadenshöhe
festzustellen.