Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Vom Regionalverband Donau-Iller wurde mitgeteilt, dass ein erneutes Beteiligungsverfahren zu den Änderungen des Entwurfs zur 5. Teilfortschreibung durchgeführt wird. Im Bereich der Stadt Günzburg und Leipheim und im Bereich der Gemeinden Bubesheim, Bibertal und Kötz sind keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen vorgesehen. Es sind daher keine Belange der Gemeinde Kötz betroffen. Auf die beiliegenden Unterlagen wird verwiesen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die 5. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller „Nutzung der Windkraft“ zur Kenntnis.