Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim soll ein GUD-Kraftwerk errichtet werden. Dazu ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubesheim und der Stadt Leipheim zu ändern. Ebenfalls wird hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt. Im laufenden Betrieb wird damit gerechnet, dass pro Tag max. 10 Lkw/Kleinlaster und 20 bis 30 Pkw-Fahrten notwendig sind. Das Kraftwerk wird über die neue Südumfahrung an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Damit wird ein Großteil des Verkehrs zur Autobahn bzw. nach Günzburg abgeleitet. Während der Bauphase kann es sicherlich vorkommen, dass es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen gibt. Wohin die Lkw fahren hängt davon ab, welche Baufirma den Auftrag bekommt und woher das Material geliefert bzw. die Deponie liegt. Das erforderliche Umspannwerk soll auf der anderen Autobahnseite in Richtung Kötz gebaut werden. Wo genau wird erst in einem späteren Planfeststellungsverfahren festgelegt. Das Umspannwerk und die Stromtrasse sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Für den Bau der Stromtrasse und des Umspannwerkes ist der Netzbetreiber zuständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erhebt gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubesheim und der Stadt Leipheim sowie gegen den Bebauungsplan keine Einwände.