Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Durch das Landratsamt Günzburg wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben von der festgesetzten Hauptfirstrichtung abweicht. Dies liegt daran, dass ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen war, dass in diesem Bereich ein Doppelhaus gebaut wird. Der Bauwerber kann daher das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht beantragen. Die restlichen Festsetzungen entsprechen dem Bebauungsplan.

 

Gemeinderat Oberauer informiert, dass hierzu bereits der Rohbau steht.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bebauungsplan Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/34 das gemeindliche Einvernehmen. Die erforderliche Befreiung wird erteilt.