Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Vom Zweckverband wurde der Gemeinde Bubesheim der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Südwestlich der Rollbahn“ I zugesandt. Im vorliegenden Planbereich soll ein zentrales Ersatzteillager der BMW Group für die Verteilung an die Vertragswerkstätten in Süddeutschland und Österreich vorgesehen werden. Der Betrieb des Ersatzteillagers soll von 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends im 2-Schichtbetrieb mit einer Früh- und einer Spätschicht erfolgen. Pro Schicht werden dabei je 150 Arbeitsplätze neu geschaffen. Im Bereich der Verwaltung sind zusätzlich 40 Arbeitsplätze erforderlich, so dass insgesamt ca. 340 neue Arbeitsplätze dauerhaft neu entstehen. Das Lagergebäude ist in einem 1. Bauabschnitt mit einer Größe der Grundfläche von ca. 69.000 m² vorgesehen. Innerhalb der nächsten 5 Jahre soll eine Erweiterung als 2. Bauabschnitt mit einer Größe der Grundfläche von ca. 30.000 m² erfolgen. Die geplante Lager- und Logistikhalle weist für den 1. Bauabschnitt nach dem derzeitigen Stand der Planung eine Länge von 432 m und eine Breite von 158 m auf. Die Höhe des Gebäudes beträgt dabei 12,9 m, die vorgelagerten Wasserbehälter für die Sprinkleranlage weisen eine vergleichbare Höhe auf.

 

Im Rahmen des Vorhabens werden die Anlieferverkehre mit Sattelzügen ausschließlich über die Autobahn von der Ausfahrt Leipheim und die Südumfahrung abgewickelt. Die Auslieferung der Ersatzteile erfolgt mit kleineren LKW’s (7,5 t) sowie mit Sprintern ebenfalls über die Autobahn und die Südumfahrung.

 

Gemeinderat Dr. Fichtl erkundigt sich, wie hoch die Lärmbelastung gewertet werden kann. Bürgermeister Sauter erläutert, dass diese fest vorgeschrieben sind. Gemeinderat Ritter bittet in Bezug auf das angrenzende Wohngebiet in Bubesheim einen Einwand mit aufzunehmen, dass auch für den Bebauungsplan Nr. 6 der verringerte Lärmschutzwert des Baugebietes übernommen werden soll.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel versteht die Einschränkung im Hinblick auf die bereits ausgesprochene Baugenehmigungen (Greiwing) nicht.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erhebt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Südlich der Rollbahn I“, folgende Einwände:

Die Gemeinde Bubesheim besteht darauf, dass die festgesetzten Lärmwerte hinsichtlich der künftig zu planenden Baugebiete in Bubesheim eingehalten werden.