In der Sitzung vom 26.06.2017 wurde die Problematik der Wasserversorgung insbesonders in der Hitzeperiode erläutert. Nachdem bereits mehrere Gutachten diesbezüglich vorliegen, wurde der Sachverhalt von der Verwaltung nochmals aufgearbeitet und zur Kenntnis beigelegt.

 

Die Wasserversorgung wird von 2 Tiefbrunnen gespeist.

Baujahr                        1986

Bauart                         Bohrbrunnen

Regenerierungen        1993, 2003, 2009 (Chemisch-mechanisch)

 

2006 Gutachten Ing.-Büro Degen:

Im Jahr 2005/2006 wurde das Ingenieurbüro Degen beauftragt, eine Rohrnetzberechnung zur Beurteilung und Verbesserung der Löschwassersicherheit zu erstellen, nachdem bei einer Löschübung im Bereich der Fa. Tripus von der Feuerwehr die nicht ausreichende Löschwasserversorgung durch das gemeindliche Wasserversorgungsnetz beanstandet wurde.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die bestehende Wasserversorgungsanlage die Anforderungen für die Versorgung mit Trinkwasser erfüllt. Bezüglich der Anforderungen an die Löschwasserversorgung werden diese durch das Leitungsnetz im Wesentlichen (nur gefügige Verbesserungsmaßnahmen erforderlich), jedoch nicht durch das Pumpwerk erfüllt.

 

Empfehlung um haftungsrechtliche Ansprüche zu vermeiden und eine leistungsfähige Löschwasserversorgung sicherzustellen:

 

1. vorrangig und baldmöglichst der Neubau einer Pumpe oder einer Pumpenanlage mit einerGesamtleistung von mindestens 120 m³/h. Bestandaufnahme des vorhandenen Pumpwerkes,  elektronisch und maschinenmechanischer Zustand)

2. Im Rahmen der laufenden Unterhaltung sind Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen

 

-          Auswechslung der Leitung DN 125 mm „Am Weiherberg“ vom Pumpwerk bis zum

Streckenschieber durch eine Leitung DN 200 auf ca. 9 m Länge und Anbindung an die

bestehende Leitung (DN 200 mm)

-          Auswechslung der Leitung DN 65 mm unter dem Bubesheimer Bach vom Streckenschieber „Remshardweg“ durch eine Leitung DN 100 mm auf ca. 57 m Länge

-          Auswechslung der Leitung DN 100 mm im Wasserburger Weg durch eine Leitung DN 150 mm auf ca. 70 m Länge (Nach Rücksprache mit Herrn Habersetzer wird dies bei der Baumaßnahme „Prälat-Kaiser-Straße“ umgesetzt).

 

3.  Klärung über Verbundstrecken zu Nachbargemeinden
Der bestehende Notverbund mit dem Wasserversorgungsnetz Fliegerhorst gewährleistet im Bedarfsfall gegenwärtig lediglich die Versorgung mit Trinkwasser. Die Löschwasser-          versorgung ist nicht in erforderlichem Maße sichergestellt.

 

Die Brunnen wurden 2003 fernsehtechnisch untersucht und chemisch-mechanisch regeneriert. Veranlasst durch die damals starke Brunnenalterung wurde eine Wiederholung der Regenerierung in einem Abstand von ca. 5 Jahren vorgeschlagen. Anfang 2009 ging die Leistung des Brunnens 1 deutlich zurück. Ende April 2009 wurde daraufhin mit der erneuten Regenerierung begonnen. Bei den Eingangs-Fernsehuntersuchungen zeigten sich diesmal deutliche Hinweise auf Zutritt von Fremdwasser aus oberflächennahen Bereichen. Um die Vermischung unterschiedlicher Wässer künftig zu unterbinden wurden die Brunnen im Zuge dieser Maßnahme nachträglich abgedichtet. Dazu wurde der Filterkies bis 25m unter GOK ausgebaut und durch eine Compaktonabdichtung ersetzt.

 

2007 – Ertüchtigung Wasserwerk

 

Um die Löschwasserversorgung sicherzustellen wurden im September 2007 neben einer Druckerhöhungsanlage des Wasserwerkes auch diverse elektrotechnische Verbesserungen vorgenommen. Beteiligt waren das Ing.-Büro Degen und das Ing.Büro Conplaning. Kostenpunkt damals ca. 180.000 €. Die Maßnahme war im Dezember 2007 beendet. Die Löschwasserversorgung ist, wie an 2005 gefordert, nun ausreichend.

Bei der Feuerwehrinspektion 2008 wurde dies auch im Inspektionsbericht so festgehalten.

 

Empfehlung/weitere Maßnahmen an 2009 – Gutachten INGEO:

 

Es wird empfohlen die Brunnen in Abständen von 5 Jahren fernsehtechnisch zu untersuchen. Es wird sich zeigen, ob die vorgenommen Abdichtung – wie erhofft – zu einer Verringerung der Brunnenverockerung führen wird. In jedem Fall wird sich dies aber nur über eine Wiederholung der Pumpversuche nachweisen lassen. Um vergleichbare Bedingungen zu schaffen, ist in 5 Jahren auch eine erneute Regenerierung vorzusehen. Zeigen sich dann günstige Ergebnisse, können Regenerierungen in einem längeren Abstand erfolgen.

 

Gleichzeitig zu der hier durchgeführten Maßnahme erfolgte eine Modernisierung der Elektrotechnik.

Dadurch ist es jetzt möglich, auch verbrauchsabhängige Daten über den Brunnenbetrieb zu erhalten.

Da die Brunnen derzeit mit zu hoher Leistung betrieben werden, sollte nach Vorliegen einer geeigneten Datenreihe untersucht werden, wie der Pumpbetrieb (über Frequenzsteuerung) optimiert werden kann.

Die jetzt extrem hohen Absenkungsbeträge sind mit Sicherheit (auch) ein wesentlicher Grund für die starke Brunnenverockerung und können dann ggf. weiter reduziert werden.

 

Mai 2010  Wasserwart und INGEO:

 

Schreiben von Wasserwart, dass die Förderpumpen zeitweise abschalten, da die Schutzgrenze von ca. 3 m über den Pumpen erreicht wurde. Weiterleitung des Schreibens an INGEO. H Kwasnitschka schlägt ein Abloten der Steigleitung vor und hätte gerne die Vorlage der ausgelesenen Daten für die Monate Mai Juni und Juli 2010. Weiteres Vorgehen nicht bekannt.

 

2015 Gutachten INGEO:

Datenauswertung Brunnen 1+2 im September 2015:

 

Es ist seit längerem bekannt, dass die Brunnen 1+2 bei Bedarfsspitzen nicht zur Versorgungsdeckung ausreichen. In diesen Fällen wird von Leipheim zusätzlich Wasser bezogen. Allerdings liegen zu diesem Sachverhalt keine belastbaren Zahlen vor. Diese sollten im Rahmen einer Bearbeitung des Ingenieurbüros INGEO erhoben werden.

 

Theoretischer Wasserbedarf bei ca. 1500 Einwohnern 77.000 m³ (incl. 10 % Wasserverlust) pro Jahr.

Tatsächlicher Wasserbedarf 79.029 m³.

Eine Dokumentation der Wasserverluste ist bisher nicht erfolgt. Wasserrechtlich genehmigt für Brunnen 1 und 2 ist eine Jahresentnahme von 86.000 m³ bei einer Leistung von 5 l/s.

Die Pumpversuche 2009 haben gezeigt, dass die Brunnen hydraulisch in der Lage sind kurzfristige Menge um 2,5l/s zu liefern. Theoretisch errechnet sich hieraus mit 2x2,5l/s bei 24-Stunden Brunnenbetrieb eine Tagesleistung von 432 m³/d. Bei dem üblichen Ansatz einer max. 12-stündigen täglichen Pumpzeit (216m³/d) lassen sich nur verbrauchsarme Tage überbrücken.

 

Empfehlung / weitere Maßnahmen:

Bei Wegfall der Nutzung zu Bewässerungszwecken würden sich vor allem Bedarfspitzen deutlich abmildern. Nach den vorliegenden Daten wäre die wichtigste Maßnahme, die Reduzierung der Wasserverluste in der Zuleitung zwischen Brunnen und Wasserwerk.

 

  1. Austausch der Wasserzähler an den Brunnen, um die Verluste in der Leitung zum Wasserwerk zu verifizieren. à Austausch der Wasserzähler in den Brunnen 1 und 2 im September 2015

 

  1. Reinigung der Steigleitung in Brunnen 2, und Austausch der Pumpe gegen eine mit 10 m mehr Förderhöhe, um die Spitzenleistung von Brunnen 2 anzupassen. à Einbau der Pumpe in Brunnen 2 im Juli 2016 mit erfolgter Reinigung der Steigleitung

 

3. Fernsehuntersuchung Brunnen 2, um die Sanierungen (Abdichtungen) von 2009 zu Überprüfung. à Die TV-Untersuchung von Brunnen 2 wurde Juli 2016 beim Pumpenausbau vorgenommen.

 

Der Empfehlung von 2009 zur Umrüstung der Pumpen auf Frequenzsteuerung wurde bisher nicht gefolgt. Die Leistungsreduzierung auf 1 bis 1,5 l/s in den verbrauchsarmen Zeiten würde die Tendenz zur Verockerung und den damit verbundenen Leistungsrückgang reduzieren. Kosten hierfür sind ca. 3.000 – 4.000 €.

 

2016 erfolgte eine erneute Datenauslesung durch die Fa. Spengler. Diese Daten wurden an INGEO weitergeleitet.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Kwasnitschka sind folgende Schritte zur weiteren Entscheidung unabdingbar:

I.              Bedarfsanalyse für die nächsten 20 – 30 Jahre

Hier sollte der Jahresbedarf und der Bedarf der Tagesspitze (ohne Landwirtschaft) errechnet werden

Hierzu müsste das Ingenieurbüro INGEO beauftragt werden. Kosten ca. 4.000 – 5.000 €, netto

II.            Bestandsaufnahme Netz

Durch ein Ing.-Büro muss ein Lageplan mit Material, Baujahr, Durchmesser, Schieberschächte und Lage ermittelt werden. Sollten diese Daten nicht ermittelt werden können, wird dies mit Hilfe von GPS ermittelt.

Diese Leistung könnte nach Rücksprache vom Ingenierbüro Degen übernommen werden. Nachdem schon sehr viele Daten vorliegen, beläuft sich der Kostenrahmen auf ca. 3.000 – 5.000 €, netto.

      Projektlaufzeit ca. ½ bis ¾ Jahr

III.           Regelmäßige Daten auslesen

Nach Rücksprache mit Herrn Steck könnte für das Auslesen mit wenig Aufwand ein Prozessleitsystem installiert werden. Derzeit werden die Daten auf einem Schreiber gespeichert. Die Auslesung ist kompliziert und aufwendig und erfolgt somit nicht regelmäßig


Das Prozessleitsystem könnte von der Firma Spengler administriert werden. Die Daten werden auf einem Server gespeichert und grafisch aufgearbeitet. Die Förderung und Verbrauch werden dokumentiert, somit sind Verluste bzw Unregelmäßigkeiten feststellbar. Die erforderlichen Listen für das Wasserwirtschaftsamt werden automatisch generiert. Durch das Leitsystem ist eine Überwachung der Wasserversorgung durch die Verwaltung möglich. Die Stadt Leipheim wird dieses System ebenfalls installieren. Sollte es zu einem Verbund kommen, könnte die Wasserversorgung über Leipheim überwacht werden. Die Kosten für das Prozessleitsystem belaufen sich lt. Angebot auf 5.981,46 €, brutto.

 

Zur Notversorgung Leipheim konnte folgendes recherchiert werden. Es gab mit der Standortverwaltung einen Vertrag zur Notversorung zwischen der Standortverwaltung und der Gemeinde Bubesheim. Bei der Auflösung der Standortverwaltung wurden keine Rechte und Pflichten übernommen. Nach Rücksprache mit Herrn Remmele wird von Leipheim ca. 67 % der aktuellen Wassergebühr zzgl. MwSt. bei Bezug der Gemeinde in Rechnung gestellt. (Aktueller Wasserpreis Leipheim: 1,50 € zzgl. MwSt. Preis für Gemeinde Bubesheim: 1,01 € zzgl. MwSt). Grundsätzlich könnte bei unveränderten Voraussetzungen eine Vereinbarung, die den bisherigen tatsächlichen Zustand aufnimmt, abgeschlossen werden. Eine Lieferung durch die Stadt Leipheim ist weiterhin möglich.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen ist die Wasser- und Löschwasserversorgung in Bubesheim rechnerisch, allerdings ohne Bewässerung und Schwimmbadbefüllungen, gewährleistet.

§ 17 der Wasserabgabesatzung regelt hier:

„Falls Wasser aus öffentlichen Hydraten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werdensoll. So stellt die Gemeinde auf Antrag einen Wasserzähler, ggf. Absperrvorrichtung und Standrohr zur Verfügung und setzt die Bedingungen für die Benützung fest.

 

Gemeinderat Oberauer berichtete, dass aus Sicht des Wasserwarts Karl Oberauer eine Bedarfsanalyse nicht notwendig ist. Nachdem die Daten täglich vom Wasserwart seit Jahrzehnten aufgezeichnet werden, kann der Bedarf hieraus abgeleitet werden. Gemeinderat Häussler vertrat die Meinung, dass der SCB den bereits besprochenen Brunnen zu bauen hat. Darauf erklärt Gemeinderat Schaich, das dies bereits auf dem Weg sei.

Gemeinderätin Radinger stellte den Antrag, die Notversorgung zwischen der Gemeinde Bubesheim und der Stadt Leipheim zügig zu erarbeiten. Dieser Antrag wird nicht beschlossen, da Bürgermeister Sauter bereits Verhandlungsgespräche führte.


Beschluss:

Gemeinderat Sobczyk stellt folgenden Antrag:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt bis Herr Bürgermeister Sauter aus dem Urlaub zurück ist.

07-51-2017/GL Ja 6 Nein 6 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0

Somit gilt der Antrag abgelehnt.

 

Beschluss:

Gemeinderat Ritter stellt folgenden Antrag:

Die Zuleitung zwischen Brunnen und Wasserwerk soll auf Wasserverlust geprüft werden. Die Frequenzsteuerung und das Prozessleitsystem soll beschafft werden. Allerdings sollen mindestens 3 Angebote hierzu vorliegen.

07-52-2017/GL Ja 6 Nein 6 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0

Somit gilt der Antrag abgelehnt.

 

 

Beschluss:

Gemeinderat Oberauer stellt folgenden Antrag:

Das Prozessleitsystem wird beschafft.

07-53-2017/GL Ja 6 Nein 6 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0

Somit gilt der Antrag abgelehnt.