Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Am 04.07.2017 fand ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Frau Hannemann (KUBUS Kommunalberatung), Herrn Schmitt (Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V), Frau Stocker (Landschaftsarchitektin), Bürgermeister, Gemeindräte und Verwaltung zur möglichen Sanierung des Friedhofes statt.

 

Es wurde folgende Möglichkeit zur Sanierung des Friedhofes erarbeitet:

 

Zunächst ist in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Grünplanung, Frau Stocker, ein Konzept für die Gemeinde zu erstellen, dass alle notwenigen Vorarbeiten, Maßnahmen, Zeitachsen und Budgets enthält, um sukzessive auch in mehreren Abschnitten den Friedhof auf die derzeitigen und zukünftigen Bedürfnisse auszurichten.

 

Dabei ist die Erhebung der Basisdaten, mit digitaler Erfassung des Friedhofs und der Belegdaten der Gräber – auch für ein späteres Management im System – von enormer Wichtigkeit, um nicht an den Anforderungen und Entwicklungen vorbei zu investieren (Sterberate, Kremationsrate, etc.).

 

Über diese Erhebung ist es auch möglich, Freiräume zu schaffen, für die geplanten Angebote bei den Grabarten, Kommunikations- und Trauerräume, oder nur gestalterischen Verbesserungen inkl. Vereinfachung der Pflege durchzuführen.

 

Kurzfristig geplant sind, zukünftig wieder funktionierende Erdgräber anbieten zu können,

-          die keine Verwesungsprobleme mehr aufweisen

-          die dadurch eine wirtschaftliche Ruhezeitverkürzung auf mind. 12 Jahre ermöglichen (i. d. R. bei gleichen Gebühren)

-          die als Einzelgrab durch die doppeltiefe Belegung  und die verkürzte Ruhezeit für ein Wahlgrab (Familiengrab mit 2 Grabstellen) ausreicht

-          die als Einzelgrab platzsparend und sukzessive einzubauen sind und ihnen dann die Erweiterung ersparen wird

 

Auch unter Betrachtung verschiedener weiterer Möglichkeiten, wie Bodenaustausch oder Grabhülle, erweist sich ein RAL-zertifiziertes Grabkammersystem als die geeignetste Lösung.

 

Da im rechten hinteren Teil, vom Haupteingang her gesehen, einige Gräber bereits aufgelassen worden sind, würde sich hier ein 1. BA mit rund 10 Grabkammern ausführen lassen.

 

Parallel dazu sollen auch Urnenerdgräber installiert werden:

Hier wurde gemeinsam ein geeigneter Platz rechts neben der Aussegnungshalle gefunden. Hier soll über die Planerin, Frau Stocker, die ganze Fläche (inkl. Wege, aufgelassene Gräber, etc.)

für Urnenerdgräber überplant werden. Es ist hier an pflegefreien Gemeinschaftsgräbern mit bodenebener Grabplatte, oder auch an Wahlgräber mit kleiner Pflege gedacht worden.

 

Es ist zu prüfen, ob an dieser Stelle noch eine Urnenstele untergebracht werden kann, da die bestehende Urnenwand nur noch 4 freie Urnennischen aufweist.

 

Um die beiden Bäume im Eingangsbereich könnte man auch ein paar Baumgräber anbieten.

Die Urnenerdgräber sollten platzsparend mit Urnenrohren ausgestattet werden, die eine Beisetzung bis zu 3 Schmuckurnen übereinander ermöglichen. Zudem können die Gräber komplett vorbereitet werden und ein immer wieder notwendiges Graben/Bohren entfällt.

 

Wichtig ist es, im 1. Schritt ein Angebot an Urnenerdgrabvarianten zu schaffen, an dem man erkennen kann, was die Bevölkerung annimmt. Mit den akzeptierten Grabarten könnte dann weitergeplant werden.

 

Bei der bestehenden oberirdischen Urnenwand, soll geprüft werden, ob Urnenwürfel ergänzt werden können, damit eine gewisse Pufferzeit für Ersatzmaßnahmen (z. B. Urnenstelen) erreicht werden kann.

 

Zur Vervollständigung des Friedhofskonzeptes und zur Entscheidung/Verabschiedung der Maßnahmen, werden diese in die Friedhofsatzung und vor allem in die Gebührensatzung einzupflegen/einzurechnen sein.

 

Die Landschaftsarchitektin Frau Stocker legt der Verwaltung ein Angebot für die Erstellung eines Planentwurfs für den Bauabschnitt 1 in Höhe von pauschal 1.250,00 € zuzügl. 5 % Nebenkosten und MwSt. an.

 

Nach kurzer Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, dass ein Planentwurf erstellt werden soll. Es soll darauf geachtet werden, dass die Planungsdaten ins Eigentum der Gemeinde übergehen. Zum Planentwurf soll eine Kostenschätzung mit erstellt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt dem vorgestellten Sanierungskonzept zu. Auf dieser Grundlage soll Frau Landschaftsarchitektin Stocker einen Entwurf erarbeiten.

Die Daten gehen ins Eigentum der Gemeinde über.