Sitzung: 18.07.2017 Gemeinderat Kötz
1 Von Kling Consult wurden 10 Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt
2 Folgende 5 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
- Bayerischer Bauernverband
Günzburg, Reisensburg
- Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, PTI 23
- Kreisheimatpfleger Lkr.
Günzburg, Herr Stephan Uano
- Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth, Dienstort Krumbach
- Zweckverband
Wasserversorgung, Rauher Berg-Gruppe
3 Folgende 2 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine
Anregungen:
- Abwasserverband Unteres
Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 8. Mai 2017
- LEW Verteilnetz GmbH,
Schreiben vom 24. Mai 2017
4 Folgende Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:
4.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich
Landwirtschaft, Schreiben vom 15. Mai 2017
Von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen zu der o. g. Planung.
Um mögliche Interessenkonflikte zwischen Wohnen und landw. Flächenbewirtschaftung zu vermeiden, sollte jedoch auf eine konsequente und dauerhaft gepflegte Ortsrandeingrünung geachtet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft grundsätzlich
keine Einwendungen zu der vorliegenden Planung vorgebracht werden. Hinsichtlich
möglicher Interessenkonflikte zwischen Wohnen und landwirtschaftlicher
Flächenbewirtschaftung wird auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen
hingewiesen, insbesondere Artikel 48 des Gesetzes zur Ausführung des
Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze. Für ein verträgliches
Miteinander der Wohnnutzung und landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung in
unmittelbarer Nachbarschaft wird dieser Aspekt nachrichtlich in die Begründung
aufgenommen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist auf eine gepflegte
Ortsrandeingrünung und entsprechende Positionierung von Bäumen zu achten. Eine
Beeinträchtigung der an die Wohnbaugrundstücke angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen ist durch die vorliegende Planung grundsätzlich
nicht initiiert.
09-61-2017/BAU einstimmig beschlossen
4.2 Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 29. Mai 2017
Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung grundsätzlich Einverständnis, wenngleich die in den Innenbereich einbezogene Fläche relativ groß bemessen erscheint. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz ist der fragliche Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Ausgewiesen werden sollten jedoch nur solche Flächen, die in absehbarer Zeit auch tatsächlich bebaut und genutzt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz nimmt zur Kenntnis, dass grundsätzlich aus ortsplanerischer Sicht mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung Einverständnis besteht. Die in den Innenbereich einzubeziehende Fläche umfasst ca. 0,2 ha, wobei jedoch lediglich ca. 0,14 ha als überbaubare Grundstücksfläche durch die Baugrenze definiert sind. Auf Grundlage dieser Kenngrößen wird die in den Innenbereich einzuziehende Fläche seitens der Gemeinde als angemessen angesehen. Eine Planänderung erfolgt nicht.
09-62-2017/BAU einstimmig beschlossen
Immissionsschutz
An das Plangebiet grenzen in Richtung Westen und Süden landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Insofern ist mit der Einwirkung von kurzzeitigen belästigenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen zu rechnen.
Um evtl. Konflikte zu vermeiden, sollte ein entsprechender Hinweis in die Satzung mit aufgenommen werden.
Ansonsten werden gegen die geplante Einbeziehungssatzung aus immissionsschutzfachlichen Gesichtspunkten keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Die Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird hinsichtlich der
nach Westen und Süden landwirtschaftlich genutzten angrenzenden Flächen
aufgenommen. Bezüglich eventueller Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen
aufgrund der landwirtschaftlich genutzten Flächen wird ein entsprechender
Hinweis nachrichtlich in die Satzung und eine Darstellung dieses Sachverhaltes
mit in die Begründung aufgenommen. Weitere Planänderungen sind nicht
veranlasst.
09-63-2017/BAU einstimmig beschlossen
Naturschutz und Landschaftspflege
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorliegende Einbeziehungssatzung. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die in den Innenbereich einbezogenen Grundstücke bereits als Wohnbauflächen dargestellt.
Mit der durchgeführten Eingriffsbewertung und –bilanzierung besteht aus naturschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis.
Die Umsetzung der dargelegten und festgelegten grünordnerischen Maßnahmen sowie die der Ausgleichsmaßnahme am südlichen Rand der Grundstücke sind im Rahmen eines Monitorings durch die Gemeinde Kötz zu überwachen.
Die Ausgleichsfläche ist gemäß den Ausführungen in Nr. 8 der Begründung dauerhaft für die Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dinglich zu sichern und es ist die Pflege und Entwicklung durch die Eintragung einer Reallast zu gewährleisten.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht
des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die vorliegende Einbeziehungssatzung bestehen und mit der durchgeführten
Eingriffsbewertung und Bilanzierung aus naturschutzfachlicher Sicht
grundsätzlich Einverständnis besteht.
Da die vorliegende Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 BauGB aufgestellt wird, erfolgt
vorliegend keine Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes mit im
Umweltbericht angegebenen Überwachungsmaßnahmen (Monitoring). Grundsätzlich ist
jedoch die Gemeinde gemäß § 4c BauGB dazu verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen,
die aufgrund der Durchführung der Planung eintreten, frühzeitig zu ermitteln
und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde zur
Kenntnis, dass die Ausgleichsfläche dauerhaft für Zwecke des Naturschutzes und
der Landschaftspflege dinglich zu sichern ist und die Pflege und Entwicklung
durch die Eintragung einer Reallast zu gewährleisten ist. Dieser Sachverhalt
ist unter Nummer 8 der Begründung inhaltlich erläutert. Die Gemeinde Kötz hat
den derzeitigen Grundstückseigentümer über diesen Sachverhalt bereits
inhaltlich informiert. Eine Änderung bzw. Ergänzungen sind nicht erforderlich.
09-64-2017/BAU einstimmig beschlossen
Wasserrecht
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen gegen den Erlass einer Einbeziehungssatzung im fraglichen Bereich keine Bedenken.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus wasserrechtlicher Sicht
gegen die vorliegende Einbeziehungssatzung keine Bedenken vorgebracht werden.
09-65-2017/BAU einstimmig beschlossen
Brandschutz
Der Kreisbrandrat erhebt gegen das Planungsvorhaben aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände bzw. es sind keine Anmerkungen herzu veranlasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorliegende
Einbeziehungssatzung aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände
vorgebracht werden.
09-66-2017/BAU einstimmig beschlossen
4.3 schwaben netz gmbh, Schreiben vom 5. Mai 2017
In Beantwortung Ihres o. g. Schreibens teilt Ihnen die schwaben netz gmbh mit, dass gegen die o. g. Einbeziehungssatzung keine Einwände erhoben werden.
Um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverfahren, wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich wird gebeten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich bereits Erdgasleitungen betrieben werden, deren Bestand und Betrieb zu sichern ist.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen bittet die schwaben netz gmbh um entsprechende Einbindung.
Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh angefordert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der schwaben netz gmbh
gegen die vorliegende Einbeziehungssatzung keine Einwände vorgebracht werden.
Die nachfolgenden Punkte der Stellungnahme beziehen sich auf die
Erschließungsplanung und betreffen nicht das Verfahren der Aufstellung
vorliegender Einbeziehungssatzung. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass um
rechtzeitige Information der schwaben netz gmbh vor Beginn der Bauarbeiten im
Planbereich gebeten wird. Ebenso wird zu Kenntnis genommen, dass im
Planungsbereich bereits Erdgasleitungen betrieben werden, deren Bestand und
Betrieb zu sichern ist.
Die Begründung zur vorliegenden Einbeziehungssatzung wird inhaltlich
nachrichtlich um den Sachverhalt ergänzt, dass bei geplanten Baumpflanzungen
die schwaben netz gmbh aus Gründen der Sicherheit eingebunden werden soll.
Weitere Planergänzungen sind nicht erforderlich.
09-67-2017/BAU einstimmig beschlossen
5 Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine
Anregungen vorgebracht.