Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 20.10.2016 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 11.07.2017.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 806.070 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 786.743,55 €.

 

Im Vermögenshaushalt war der Haushaltsansatz 886.500 €. Die Jahresrechnung schließt mit einem Ergebnis von 148.050,02 € ab.

Die geplante Investition des Rathausumbaus und der dazu erstellte Nachtragshaushalt wurden 2015 nicht realisiert.

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes ausgeglichen.

 

Ein aktuelles Bestandsverzeichnis für 2015 lag nicht vor, die Bestandsfortschreibung endet 2012.

 

Die Rechnungsprüfung 2015 fand in erheblichem Maße digital statt, da nach der Software-Umstellung 2014 und der damalig beschlossenen Archivierung keine Rechnungsprüfung in bisheriger Form möglich ist.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:

 

-       Einzelnachweise zu Sammlern fehlen im digitalen Aufruf

-       Informationen über Haushaltsüberschreitungen sind mindestens zweimal pro Jahr dem VG-Rat zur Kenntnis vorzulegen.

-       Bestandsverzeichnis

 

Hinsichtlich der im Prüfungsbericht aufgeführten Beanstandungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Fehlen von Unterlagen im digitalen Aufruf wurde an unseren Software-Dienstleister die AKDB weiter gegeben, da es sich hier um einen Mangel in der Software handelt.

 

Ab 2016 werden Haushaltsüberwachungslisten geführt, um eine Überschreitung von Haushaltsstellen zu verhindern.

 

Das bis 2012 geführte Bestandsverzeichnis wird aufgearbeitet bzw. auf den aktuellen Stand fortgeschrieben.

 

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses hatte zu der Ausführung keine weiteren Anmerkungen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2015 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2015 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.