Beschluss: einstimmig abgelehnt

Die Firma Spechtenhauser aus Waal bietet der VG Kötz die Wartung der Hebeanlage zu einem jährlichen Preis in Höhe von 458,15 € brutto an.

Nach Ansicht des Gremiums ist für die Hebeanlage kein Wartungsvertrag notwendig. Die regelmäßige Überprüfung der fehlerfreien Funktion und Sichtprüfung soll an Hand des Betriebsbuches, wenn möglich vom Bauhof, vorgenommen werden.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Wartungsvertrag mit der Firma Spechtenhauser aus Waal zur Wartung der Hebeanlage im neuen Rathaus zu einem jährlichen Preis in Höhe von 458,15 € zu.

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, den Wartungsvertrag zu unterschreiben.