Sitzung: 05.06.2014 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
a)
Haushaltsreste:
Im Rahmen der
Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und
Haushaltsausgaberesten zu beschließen.
Für die
Jahresrechnung 2013 wurden keine Haushaltseinnahmereste (HER) und
Haushaltsausgabereste gebildet.
b)
Jahresrechnung:
Nach Art. 102 Abs.
2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem
Gemeinderat vorzulegen.
Nach Durchführung
der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der
Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 die Jahresrechnung 2013 alsbald, jedoch in der
Regel bis zum 30.06.2015 festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung
nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2013. Die Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2013 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung
vorgelegt.