Beschluss: Beschluss:

Da Herr Geiger sein Ehrenamt aus persönlichen Gründen niedergelegt hat, müssen neue Feldgeschworene ernannt werden.

 

Gemäß Art. 11 Abs. 3 Abmarkungsgesetz muss die Gemeinde die neuen Feldgeschworenen nach Art. 51 Abs. 3 Gemeindeordnung in geheimer Wahl wählen.

 

Für das Ehrenamt zum Feldgeschworenen haben sich folgende Personen beworben:

  • Anton Bissinger
  • Georg Zeiser
  • Hans-Peter Häußler

 

Die Voraussetzungen für die Wahl sind erfüllt (Deutscher, mind. 21 Jahre alt, Wohnsitz mind. 6 Monate in der Gemeinde, geistige und körperliche Eignung).

 

Bei der Wahl dürfen die persönlich beteiligten Personen nicht teilnehmen (Art. 49 Abs. 1 GO).

 

Nach Rücksprache mit dem Vermessungsamt ist eine Enbloc-Abstimmung möglich.

 

Zum Wahlausschuss wird Bürgermeister Sauter und Frau Müller ernannt.

In diesem Zusammenhang erklärt Georg Zeiser, dass unter den drei Feldgeschworenen Herr Anton Bissinger als Obmann bestimmt wird.

 

Nach der Wahl müssen alle Feldgeschworenen folgenden Eid leisten:

 

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.

 

Erklärt ein Feldgeschworener, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

 

 

12/158/2014 (11:0 Stimmen)

Beschluss:

Die Wahl erfolgt geheim. Die anwesenden 9 Wahlberechtigten stimmten mit insgesamt 9 gültigen Stimmen einstimmig für Anton Bissinger, Georg Zeiser und Hans-Peter Häussler. Somit gelten alle drei als einstimmig gewählt.