Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Von Seiten der SWU wurden nunmehr die Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Leipheim und der Entwurf für das GUD-Kraftwerk zugesandt. Die Auswirkungen auf die Gemeinde Bubesheim wurden in der Sitzung vom 6.10.2014 durch die Vertreter der SWU ausführlich erklärt. Der Gemeinderat hat damals die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgenommen. Es wurde ebenfalls der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bubesheim gefasst.

 

Gemeinderat Ritter bemängelt, dass im Städtebaulichen Vertrag zwischen den Stadtwerken Ulm und dem Zweckverband keine Trassierung der Stromlinie vorgesehen ist. Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss vom 30.06.2012 folgende Wortwahl gewählt:

 

Beschluss:

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung einer Sonder-gebietsfläche Energiewirtschaft auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände“ in der Fassung vom 10. Mai 2012 wird gebilligt (siehe Anlage) mit folgenden Maßgaben:

 

1.     In den Unterlagen wird klargestellt, dass eine Stromanbindung durch Erdkabel lediglich unter technischen und rechtlichen Aspekten geprüft wird, nicht aufgrund wirtschaftlicher Aspekte

2.     Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, eine detaillierte Prüfung der Alternativen Hybridzellenkühler und Nasszellenkühler hinsichtlich aller relevanten Aspekte  insbesondere bezüglich Schalltechnik, Schwadenbildung und Wirkungsgradverluste durchzuführen.

3.     Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, zu prüfen, ob sich die gegenwärtige als „SO 4“ vorgesehene Fläche mit der Fläche „SO 1“ austauschen lässt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Diese Maßgaben wurden jedoch in dem jetzigen vorgelegten Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim nicht berücksichtigt.

 

 

Bei der Gemeinderatssitzung im August 2014, die sich lediglich mit dem Thema GuD befasst habe, hat er diesen Mängel wohl übersehen. Hinsichtlich des Bebauungsplanes weist Gemeinderat Ritter darauf hin, dass auf Seite 58 des Textteiles zum Bebauungsplan bereits bei einigen Messpunkten Geräuschemmissionsüberschreitungen (teilweise durch Industriestraße oder Autobahn vorhanden sind;

 

 

Es wurde jedoch nur darauf hingewiesen, dass planerisch dem dann z. B. durch Grundrissanordnungen oder ähnliches begegnet werden könnte.

 

Die Gemeinde Bubesheim will hierzu jedoch keinerlei Beeinträchtigungen durch das geplante GuD haben; auch nicht in bereits ausgewiesenem Bauerwartungsland. Weiter bemängelt Gemeinderat Ritter, dass dies so im August nicht erläutert wurde.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erhebt gegen die geplante 4. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim und den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“ folgende Einwände:

 

  1. Einer Stromanbindung wird lediglich unter technischen und rechtlichen Aspekten durch ein Erdkabel zugestimmt.

 

2. Auf die vorhandenen Wohnbauflächen und auch noch möglich Wohnbauflächen (Bauerwartungsland) dürfen durch das geplante GUD keine belastenden Geräuschemmissionen erfolgen, so dass in einem möglichen Bebauungsplan keine belastenden Festsetzungen (z. B. Grundrissanordnungen oder ähnliches) getroffen werden müssen.