Sitzung: 01.12.2014 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Von Seiten der SWU wurden nunmehr die Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Leipheim und der Entwurf für das GUD-Kraftwerk zugesandt. Die Auswirkungen auf die Gemeinde Bubesheim wurden in der Sitzung vom 6.10.2014 durch die Vertreter der SWU ausführlich erklärt. Der Gemeinderat hat damals die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgenommen. Es wurde ebenfalls der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bubesheim gefasst.
Gemeinderat Ritter bemängelt, dass im Städtebaulichen Vertrag zwischen den Stadtwerken Ulm und dem Zweckverband keine Trassierung der Stromlinie vorgesehen ist. Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss vom 30.06.2012 folgende Wortwahl gewählt:
Beschluss:
Der Vorentwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Ausweisung einer Sonder-gebietsfläche Energiewirtschaft
auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände“ in der Fassung vom 10. Mai 2012 wird
gebilligt (siehe Anlage) mit folgenden Maßgaben:
1.
In den Unterlagen wird
klargestellt, dass eine Stromanbindung durch Erdkabel lediglich unter
technischen und rechtlichen Aspekten geprüft wird, nicht aufgrund
wirtschaftlicher Aspekte
2.
Dem Vorhabenträger wird aufgegeben,
eine detaillierte Prüfung der Alternativen Hybridzellenkühler und
Nasszellenkühler hinsichtlich aller relevanten Aspekte insbesondere
bezüglich Schalltechnik, Schwadenbildung und Wirkungsgradverluste
durchzuführen.
3.
Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, zu prüfen, ob sich die gegenwärtige als „SO 4“
vorgesehene Fläche mit der Fläche „SO 1“ austauschen lässt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in
Form einer öffentlichen Auslegung, sowie die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Diese Maßgaben wurden jedoch in dem jetzigen vorgelegten Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim nicht berücksichtigt.
Bei der Gemeinderatssitzung im August 2014, die sich lediglich mit dem Thema GuD befasst habe, hat er diesen Mängel wohl übersehen. Hinsichtlich des Bebauungsplanes weist Gemeinderat Ritter darauf hin, dass auf Seite 58 des Textteiles zum Bebauungsplan bereits bei einigen Messpunkten Geräuschemmissionsüberschreitungen (teilweise durch Industriestraße oder Autobahn vorhanden sind;
Es wurde jedoch nur darauf hingewiesen, dass planerisch dem dann z. B. durch Grundrissanordnungen oder ähnliches begegnet werden könnte.
Die Gemeinde Bubesheim will hierzu jedoch keinerlei Beeinträchtigungen durch das geplante GuD haben; auch nicht in bereits ausgewiesenem Bauerwartungsland. Weiter bemängelt Gemeinderat Ritter, dass dies so im August nicht erläutert wurde.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erhebt gegen die geplante 4. Änderung des Flächennutzungsplan der
Stadt Leipheim und den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet
Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“ folgende Einwände:
- Einer Stromanbindung wird lediglich unter technischen und
rechtlichen Aspekten durch ein Erdkabel zugestimmt.
2. Auf die vorhandenen Wohnbauflächen und auch noch möglich
Wohnbauflächen (Bauerwartungsland) dürfen durch das geplante GUD keine
belastenden Geräuschemmissionen erfolgen, so dass in einem möglichen
Bebauungsplan keine belastenden Festsetzungen (z. B. Grundrissanordnungen oder
ähnliches) getroffen werden müssen.