Sitzung: 01.12.2014 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde der Wunsch geäußert, die Geschäftsordnung weiter abzuändern.
So soll die Aufgabe zur Erteilung von Negativzeugnissen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. e der Geschäftsordnung der Gemeinde Bubesheim künftig auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen werden.
Die Geschäftsordnung vom 02.05.14 wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 (Bau- und Umweltausschuss) wird um folgenden Text ergänzt:
i)
Die Erteilung von Negativzeugnissen nach §
28 Abs. 1 Satz 3 BauGB
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e wird gestrichen
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim stimmt der Änderung der Geschäftsordnung vom 02.05.2014 wie folgt zu:
§ 8 Abs. 3 Nr. 1
(Bau- und Umweltausschuss) wird um folgenden Text ergänzt:
i)
Die Erteilung von Negativzeugnissen nach §
28 Abs. 1 Satz 3 BauGB
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e wird gestrichen.