Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde der Wunsch geäußert, die Geschäftsordnung weiter abzuändern.

 

So soll die Aufgabe zur Erteilung von Negativzeugnissen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. e der Geschäftsordnung der Gemeinde Bubesheim künftig auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen werden.

 

Die Geschäftsordnung vom 02.05.14 wird wie folgt geändert:

 

§ 8 Abs. 3 Nr. 1 (Bau- und Umweltausschuss) wird um folgenden Text ergänzt:

i)             Die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB

 

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e wird gestrichen

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Änderung der Geschäftsordnung vom 02.05.2014 wie folgt zu:

 

§ 8 Abs. 3 Nr. 1 (Bau- und Umweltausschuss) wird um folgenden Text ergänzt:

i)             Die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e wird gestrichen.