Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

Sachverhalt:

Hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen aus der letzten gemeinsamen Sitzung konnten alle Unklarheiten aufgeklärt werden.

 

Eine Einhaltung der EnEV 2014 ist nur bei den Einzelmaßnahmen notwendig.

 

Über die LEW hat 2. Bgm. Uhl einen vorläufigen Energieausweis für das Gebäude erstellen lassen. So betragen die derzeitigen Energiekosten 7.950 EUR. Bei einer Sanierung der Heizung, sowie der Fenster und des Daches ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 2.400 EUR/Jahr.

 

Bei einer Komplettsanierung würden sich die Energiekosten auf 3.940 EUR/Jahr reduzieren.

 

Hinsichtlich der Ausbauvariante hat das Gremium bereits Varianten II oder III favorisiert. Es wird vorgeschlagen die Variante III zu wählen.

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der Mietkosten wurde bereits in einer früheren Begutachtung des Gebäudes ein Mietzins von 7,50 EUR/Jahr ermittelt. Bei einer Gesamtmietfläche von 600 qm ergeben sich dadurch jährliche Mietkosten in Höhe von 54.000 EUR.

 

VG-Rat Sykora gibt bekannt, dass sich der Gemeinderat Kötz intern auf die Variante III geeinigt hat.

 

VG-Rat Sobczyk bringt vor, dass der Gemeinderat Bubesheim keinen Abgleich hinsichtlich der Meinungsbildung gemacht hat. Er veranschaulicht anhand einer Aufrechnung, dass eine Miete sich als wirtschaftlich nicht rentabel erweisen wird. Er kritisiert weiter, dass Architekt Kling bei seiner Vorstellung in der gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte Kötz und Bubesheim originäre Fehler in seiner Aufstelllung gemacht habe. Dem entgegnet VG-Vorsitzender Walter, dass die voraussichtlichen Kosten sich auf 1,398.820 Mio EUR (inkl. Kaufpreis von 450.000,00 € ) belaufen werden. Weiter bringt VG-Vorsitzender Walter vor, dass bei der damaligen gemeinsamen Sitzung aufgrund der großen Kritik und Ausartung des Gespräches Herr Büchele vom Architektenbüro Kling gar nicht so weit gekommen sei, um seine Ausführungen weiter zu vertiefen.

 

Bürgermeister Sauter regt an, nochmals zu überlegen, ob ein Kauf nicht rentabler sei.

 

Ihm gegenüber gibt VG-Rat Sailer zu Bedenken, dass die Mietverträge in der Regel auf 10 Jahre geschlossen werden. Weiterhin gibt er zu Bedenken, dass es jederzeit sein kann, dass die Raiffeisenbank Bibertal-Kötz fusionieren könnte.

 

VG-Rat Wöhrle bringt vor, dass der Gemeinderat Kötz sich anhand der Aufstellung von Herrn Sobczyk nochmals mit den Kosten beschäftigt hat.

 

VG-Vorsitzender Walter bringt vor, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion ausübt und in der derzeitigen Aufstellung von Herrn Sobczyk kein Austausch der Fenster und Trockenwände vorgesehen ist. Die Erneuerung der Fenster sei jedoch von der Raiffeisenbank bereits vorgesehen worden.

 

Hinsichtlich des Kaufpreises stellt VG-Rat Sailer fest, dass es bereits eine verbindliche Aussage der Vorstandschaft gibt, dass der Kaufpreis nicht mehr verhandelbar sei und stellt kritisch in den Raum, warum sich der Gemeinderat Bubesheim nicht intern selbst mit dem Thema auseinandergesetzt habe.

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz  entscheidet sich für die Anmietung des Raiffeisengebäudes mit Sitz in Großkötz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das Gremium entscheidet sich für die Ausbauvariante III.

 

Gemeinschaftsvorsitzender Walter wird beauftragt sich hinsichtlich der Höhe und der weiteren Vorgehensweise mit der Raiffeisenbank Bibertal-Kötz in Verbindung zu setzen.