Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Stolz Peter war bis zu seinem Ausscheiden, zum 31.03.2014, als weiterer Vertreter im Standesamt tätig. Dies bedeutet, dass wir nun erneut außer Frau Müller keine weitere Vertretung für Frau Stanger haben. Da Frau Müller die Vertretung, aufgrund Ihrer Tätigkeit als Geschäftsstellenleiterin und Kämmerin nur in Engpässen übernehmen kann, ist es notwendig eine weitere Person zur Standesbeamtin/zum Standesbeamten zu bestellen.

 

Ein/e Beschäftigte/r der/die aufgrund der Vorbildung im öffentlichen Dienst die Voraussetzungen zur Bestellung zum/zur Standesbeamten/Standesbeamtin erfüllt, ist derzeit im Hause nicht verfügbar.

 

Frau Rebecca Mainik, die seit März 2014 im Steueramt tätig ist, hat die Abschlussprüfung 2013 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte mit Erfolg abgelegt.

 

Die Voraussetzungen zur Bestellung zur Standesbeamtin nach  § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG (bestandene Qualifikationsprüfung als Beamtin für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, nach den Vorgaben des Leistungslaufbahngesetzes oder erfolgreich abgelegte  Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule), § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVPStG (erfolgreiche Teilnahme an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte) und § 2 Abs. 1 Nr. 4 AVPStG (dreimonatige Einarbeitungszeit bei einem Standesamt) waren somit von Frau Mainik nicht erfüllt.

 

Diesbezüglich war es notwendig Frau Mainik für den Standesamtslehrgang in Bad Salzschlirf anzumelden und zeitgleich beim Landratsamt Günzburg einen Antrag auf eine sog. Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 AVPStG zu stellen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde unter Beachtung einzelner Nebenbestimmungen durch das Landratsamt Günzburg als Aufsichtsbehörde erteilt.

Der Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Standesamtslehrgangs von Frau Rebecca Mainik liegt zwischenzeitlich auch vor.


Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.12.2014 wird Frau Rebecca Mainik als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kötz bestellt.