Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Die Stadt Leipheim hat das Büro für Stadtplanung BfS Erwin Zint mit der Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Lehmgrube“ beauftragt. Das Planungsbüro hat der Gemeinde Bubesheim die Planungsunterlagen zugesandt. Bis zum 21.11.2014 hat die Gemeinde Bubesheim die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzubringen.

 

Auf der Gemarkung Leipheim sollen ein neues Wertstoffzentrum mit einem Verwaltungsgebäude für den Landkreis, sowie ein neuer Standort für die Feuerwehr Leipheim entstehen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen für das Wertstoffzentrum und die Feuerwehr geschaffen werden. Damit das Wertstoffzentrum gebaut werden kann, wird gleichzeitig der Bebauungsplan Nr. 42 „Lehmgrube“ aufgestellt.

 

Das Vorhabengebiet erstreckt sich ca. 200 m entlang der Schleifstraße und dehnt sich im östlichen Bereich etwa 100 m aus und Läuft im westlichen Bereich oval zu. Damit ergibt sich eine Gesamtfläche von 1,7 ha. Es umfasst die Flurstücknummern 224 sowie in Teilstücken die Flurstücke 2240, 2242 und 2243 der Gemarkung Leipheim.

 

Auf der Fläche soll ein Verwaltungsgebäude für ca. 25 Mitarbeiter, eine Wertstoffhalle sowie ein Holz- und Grüngutbereich entstehen. Des Weiteren ist es angedacht einen Second-Hand-Shop auf dem Gelände anzubieten. Da die Verwaltung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes in kurzer Zeit ihren bisherigen Standort verlassen muss, wird zuerst das Verwaltungsgebäude errichtet. Die weiteren Nutzungen folgen erst später.

 


Beschluss:

Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Lehmgrube“ der Stadt Leipheim werden keine Anregungen und Bedenken erhoben.