Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Link, Herrn Michael Kortner, Herrn Michael Haal von Müller-BBM und Herrn Wiker, Herrn Ring und Herrn Betz von der SWU. Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Betz dem Geschäftsführer der SWU.

Dieser bestätigte nun mehr, dass die SWU zu diesem Vorhaben immer gestanden hat. Erst vor wenigen Tagen hat Herr Ministerpräsident Seehofer verlauten lassen, dass er gegen den Bau von Stromtrassen von Süden nach Norden ist. Eine Untersuchung aus dem Umweltministerium Baden-Württemberg hat ergeben, dass wenn ab 2022 Gundremmingen abgeschaltet wird es zu Versorgungslücken hier im Süddeutschen Raum kommen kann. Es ist daraus aus versorgungstechnischen Gründen unumgänglich ein GuD-Krafwerk hier in diesem Bereich zu bauen. Bei der Planung ist man vom größtmöglichen Betrieb ausgegangen. Derzeit bestehen noch Probleme wegen der Wirtschaftlichkeit eines GuD-Kraftwerkes. Durch Änderung des KWKG sollte dieses Problem behoben sein. Herr Wiker teilte mit, dass am 18.11.2014 eine Bürgerveranstaltung in Leipheim in der Güssenhalle stattfinden wird. Es werden Shuttelbusse von Bubesheim und von Günzburg aus geben. Eine Einladung wird über die Zeitung erfolgen. In den letzten zwei Jahren fanden intensive Gespräche mit dem Landratsamt, dem Landesamt für Umweltschutz und der Regierung von Schwaben statt. Es wurden Gutachten für Schall- und Schwadenbildungen aufgestellt. Ebenfalls wurde ein FFH-Verträglichkeitsnachweis erbracht. Es wurde auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Als Alternative wurden 14 verschiedene Standorte auf den Gebieten Leipheim, Günzburg und Bubesheim geprüft. Keiner der restlichen 13 Standorte waren für ein GuD geeignet. Man blieb daher bei dem favorisierten Standort auf dem ehemaligen Gelände des Fliegerhorstes Leipheim.

 

Herr Wiker übergab nach der kurzen Einführung das Wort an Herrn Michael Haal von Müller-BBM, der die schalltechnischen Aspekte dem Gemeinderat vorstellte. Mit Hilfe einer Powerpointpräsentation stellte Herr Haal die Ergebnisse des Schallgutachtens dar. Als nächstgelegene Bebauung wurde die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche angenommen. Es wurde angenommen, dass auf diesem Grundstück einmal ein allgemeines Wohngebiet errichtet wird. Bei einem allgemeinen Wohngebiet liegen die Lärmwerte bei 55 db Tags und 40 db bei Nacht. Bei der Berechnung wurde ein Westwind angenommen, da für die Annahme der metrologisch Durchschnitt maßgebend ist. Der größte Schallleistungspegel liegt bei 110 dba. Dies darf aber nicht mit dem Schalldruckpegel verwechselt werden. Der Schalldruckpegel auf dem Gelände beträgt ca. 50-60 dba. Die höchste Lärmquelle sind die Kühltürme. Diese kommen im Süden nach der derzeitigen Planung zum Bau. Für Bubesheim ist es unerheblich ob die Kühltürme im Süden oder im Norden liegen. Diese Anordnung hat nur Auswirkungen für den Bereich des Stadtgebietes von Leipheim. Die SWU hätte auch lieber eine Nordaufstellung gehabt. Laut Angaben von Herrn Wiker fällt ein Hybridzellenkühler aus. Es werden entweder ein Nass- bzw. ein Trockenkühler gebaut. Favorisiert wird derzeit ein Nasszellenkühler. Die ganze Anlage muss der zugewiesenen Lärmkontigentierung entsprächen. Nach Immissionsschutzgesetz muss die Anlage dem Stand der Technik angeglichen werden. Es wird regelmäßig nachgemessen und zwar alle drei Jahre. Nach den derzeitigen Berechnungen wird der Anlagenlärm im Autobahngeräusch unter gehen. Nach dem alle schalltechnischen Aspekte geklärt waren wurde das Wort an Herrn Michael Kortner ebenfalls von Müller-BBM übergeben. Er referierte über die mikroklimatische Auswirkung der Kühlturmimmissionen. Herr Kortner stammt von Müller-BBM aus Frankfurt am Main. Es wurden verschiedene Berechnungen vorgenommen. Erstens bodennah von 0-3 Metern und bis zu 1.500 Metern Höhen wurde berechnet, wie sich die Schwadenbildung auswirkt. Auf Grund der Windverhältnisse ist die Schwadenbildung für Bubesheim unbedenklich. Die Kühlturmschwaden können mit dem Rauch aus einem Kamin nicht verglichen werden. Der Bereich Donau gehört zu den nebelreichsten Regionen Deutschlands. Bubesheim zählt zu dieser Region. Mit Hilfe eine Visualisierung wurde dem Gemeinderat dargestellt wie die Schwadenbildung bei zwei verschiedenen Standorten im Sommer bzw. im Winter sind. Diese Visualisierung kann mit einer speziellen Brille angesehen werden. Der Gemeinderat bat darum, dass die Bürger diese Visualisierung auch im Büro auf dem Fliegerhorstgelände anschauen können. Aus hygienischer Sicht gibt es keine Auswirkung auf die Lufthygiene durch das GuD für Bubesheim und den Planbereich.

 

Herr Wiker teilte mit, dass mit der Universität in Augsburg gesprochen wurde, ob es ein Messverfahren gibt mit dem man nachweisen kann wie stark Photovoltaikanlagen beeinträchtigt werden. Von Seiten der Uni Augsburg wurde mitgeteilt, dass es hierzu keine Berechnungsgrundlagen gibt. Als Referenzjahr wurde das Jahr 2006 gewählt, da dort die Wetterlage so war wie sie im Durchschnitt im Plangebiet ist. Für die eventuelle Notwendige Entnahme von Donauwasser ist ein eigenes Verfahren noch notwendig. Ebenfalls gibt es für die Stromtrasse ein eigenes Verfahren. Vertraglich wurde zugesichert, dass eine unterirdische Trasse gebaut wird, wenn dies möglich und genehmigungsfähig ist.

 

Hinweise:

Ab diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Gemeinderätin Radinger, Herr Gemeinderat Schaich und Herr Gemeinderat Dr. Fichtl anwesend.