Sitzung: 13.03.2017 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Der Zweckverband
"Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat in seiner
Sitzung am 08.02.2017 die Auslegung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 5
"Südlich der Landebahn", 1. Änderung beschlossen. Zudem wurden in
der Sitzung des Zweckverbandes am 08.02.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum oben genannten Teil-Bebauungsplan
beschlossen.
Der Entwurf des
oben genannten Teil-Bebauungsplans, 1. Änderung liegt in der Zeit von Montag,
den 27.02.2017 bis Montag, den 27.03.2017 öffentlich aus.
Ziel und Zweck
der Planung
Der Geltungsbereich
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Südlich der Landebahn" ist
im Städtebaulichen Rahmenplan für eine langfristige Gewerbeentwicklung
ausgewiesen. Innerhalb des Geltungsbereiches besteht derzeit der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich der Landebahn" in der Fassung vom 13.05.2013,
beschlossen als Satzung am 12.06.2013. Dieser bildet die planungsrechtliche
Grundlage für die 1. Änderung. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplans ist identisch mit dem bestehenden Bebauungsplan. Die Änderungen
des Bebauungsplans sind aufgrund der verkehrlichen Notwendigkeit zur
Erschließung der östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen mit einer
Verlängerung der in Ost-West Richtung verlaufenden Erschließungsstraße sowie
der Erforderlichkeit zur Festsetzung der Grundflächenzahl für eine einheitliche
Berechnung der Erschließungsbeiträge erforderlich. Das Plangebiet gehört zu der
Gesamtfläche Fliegerhorst Leipheim und liegt im südöstlichen Bereich des
ehemaligen Militärflugplatzes. Es liegt östlich der ehemaligen Start- und Landebahn
und umfasst zusätzlich die daran südlich angrenzenden Flächen.
Die Grundstücke
innerhalb des Geltungsbereiches gehören dem Zweckverband “Interkommunales
Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ und haben eine Fläche von ca. 14,7 ha.
Die Erschließung
ist bereits hergestellt und die ersten Grundstücke sind bebaut.
Die 1. Änderung des
Teil-Bebauungsplanes Fliegerhorst Leipheim Nr. 5 wird über das vereinfachte
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Die 1. Änderung
umfasst nur die im Plan und in der Begründung gekennzeichneten Änderungen. Die
nicht von den Änderungen betroffenen Festsetzungen behalten weiterhin ihre
Rechtsgültigkeit.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim nimmt die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der
Landebahn“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht
erhoben.