Beschluss: einstimmig beschlossen

Seit dem Anschluss der Sanitäranlagen im Untergeschoss des neuen Rathauses ist es zunehmend zu einer Geruchsbelästigung im Kellerbereich gekommen. Beim Einbau der Rückstauklappe im vorhandenen Kellerschacht ist aufgefallen, dass der Kanal nur ein minimales Gefälle nach außen hat. Bedingt durch das geringe Gefälle kam es zu einem Rückstau. Um einen möglichen Rückstau zu vermeiden, müsste man eine Hebeanlage installieren. Die installierte Rückstauklappe (Preis 1.699,18 €, netto) wird zurückgebaut und von der ausführenden Firma mit 849,60 €, netto für den Einbau der Hebeanlage verrechnet.

Das Angebot für die Hebeanlage (mit Einbau) liegt nach Abzug der Rückstauklappe bei 3.473,40 €, netto, (4.133,35 €, brutto).


Beschluss:

Die Verwaltungsgemeinschaft stimmt dem Einbau der Hebeanlage zu.