Sitzung: 21.02.2017 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in
seiner Sitzung am 09.11.2016 die Aufstellung sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung zum einfachen Bebauungsplan Nr. 43 „Schlosshalde“
gefasst. Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Ziel und Zweck der Planung
Der
Geltungsbereich (ca. 10,5 ha) des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43
"Schlosshalde" befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Leipheim.
Der als allgemeines Wohngebiet bzw. als Mischgebiet ausgewiesene Bereich wird
überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser sowie durch Doppel- und
vereinzelt Reihenhäuser geprägt. Charakteristisch wird das Gebiet durch eine
lockere, kleinteilige Bebauung, mit großzügigen Gartenflächen und einem
teilweise üppigen Baumbestand ausgezeichnet. Das Plangebiet ist bis auf
einzelne Baulücken nahezu vollständig aufgesiedelt.
Für das
Baugebiet "Schlosshalde" liegen aus den Anfang bis Ende fünfziger
Jahren diverse Baulinienpläne vor. Mit der Einführung des Bauplanungsrechtes in
den 1960 Jahren hätten die Baulinienpläne als rechtskräftige Bebauungspläne
beschlossen werden müssen. Da dieser Beschluss nie gefasst wurde, besitzen die
Baulinienpläne keine Rechtskraft. Dennoch fand die Siedlungsentwicklung
"Schlosshalde" größtenteils entsprechend der städtebaulichen Vorgaben
der Baulinienpläne statt.
Der Stadt
Leipheim gingen in jüngster Zeit immer wieder Anträge zu Gebäudeerweiterungen,
Anbauten, Bauten in zweiter Reihe oder zur Umgebungsbebauung unpassende
Neubauten ein. Um den Gebietscharakter zu wahren, und die gebietstypische,
kleinteilige und lockere Bebauung zu sichern, soll nun ein einfacher
Bebauungsplan aufgestellt werden, mit detaillierteren Festsetzungen zur
Sicherung des Ortsbildes und der weiteren baulichen Entwicklung.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
nimmt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 „Schlosshalde“ in
Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.