Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf dem gleichen Grundstück wurde bereits ein 6-Familienhaus genehmigt. Die Erschließung erfolgt im nördlichen Bereich über eine Wendeplatte. Die ausgewiesenen Stellplätze weisen sechs Garagen und vier Stellplätze aus. Eine Mitteilung ergeht an das Bauamt des Landkreises, welche die ordnungsrechtliche Situation der Stellplätze prüft. Der im Plan dargestellte Baukörper ist genehmigungsfähig. Nachdem kein Bebauungsplan vorhanden ist und sich das 6-Familienhaus in die nähere Umgebung einfügt, ist gegen den Bauantrag nichts einzuwenden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt das Einvernehmen zum Bauvorhaben eines 6-Familienhauses in der Näher des Emmenthaler Weges.