Sitzung: 24.01.2017 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Zum Brühl, Teilbereiche Fl.Nr. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach“ aufzustellen. Das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach wurde mit der Aufstellung beauftragt.
Der Gemeinde liegt der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Zum Brühl, Teilbereiche Fl.Nr. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach“ (Stand der Planunterlagen: 24. Januar 2017) mit Begründung vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Kötz billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Zum Brühl,
Teilbereiche Flur-Nr. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach“ (Stand der Planunterlagen:
24. Januar 2017).
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wird gemäß § 3
Abs. 2 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2
BauGB öffentlich ausgelegt. Kling Consult beteiligt
parallel dazu die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.