Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Zum Brühl, Teilbereiche Fl.Nr. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach“ aufzustellen. Das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach wurde mit der Aufstellung beauftragt.

 

Der Gemeinde liegt der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Zum Brühl, Teilbereiche Fl.Nr. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach“ (Stand der Planunterlagen: 24. Januar 2017) mit Begründung vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Zum Brühl, Teilbereiche Flur-Nr. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach“ (Stand der Planunterlagen: 24. Januar 2017).

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2

BauGB öffentlich ausgelegt. Kling Consult beteiligt parallel dazu die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.