Beschluss: einstimmig beschlossen

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von ca. 2.100 m² ist dem beiliegenden Lageplanausschnitt (Stand 12. Januar 2017) zu entnehmen.

Planungsziel ist die Einbeziehung der o.g. Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Definition des städtebaulichen Rahmens der zukünftigen baulichen Nutzung.

Die Fläche liegt am südwestlichen Ortsrand von Großkötz an der Straße „Lange Gasse“. Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten an die vorhandene Bestandsbebauung an. Im Süden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke an.

Lageplanausschnitt ohne Maßstab

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Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bereich Flur-Nrn. 1032/1, 1032/2 und 1032/3, Gemarkung Großkötz“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.