Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren beabsichtigen auf dem o.g. Grundstück ein Wohnhaus mit Doppelgarage zu errichten.

Das Wohnhaus hält sich nicht an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untere Lache“ und kann daher nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Auf der Ostseite des Gebäudes wird die Baugrenze auf einer Breite von 1,35 m über eine Länge von 10,24 m nicht eingehalten.

Das Sichtdreieck für den Kurvenbereich der Fasanenstraße wird nicht berührt.

Das Baugesuch wurde ohne die nötigen Nachbarunterschriften vorgelegt.

Der Bauausschuss hat zu entscheiden, ob von der Baugrenze eine Befreiung erteilt wird.

 


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Fl.Nr. 151/49, Fasanenstraße 6 wird erteilt.

Die beantragte Befreiung von der Baugrenze im Osten des Grundstücks wird erteilt.