Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bauausschusses vom 07.07.2014 wurde über die erforderlichen Befreiungen bereits diskutiert. Es wurde beschlossen, dass von der Baugrenze bzgl. der Garage eine Befreiung erteilt wird. Bei der Höhe der Garage hat man beschlossen, dass keine Befreiung von der Maximalhöhe von 2,50 m erteilt wird. Lt. Bauantrag hält die geplante Garage im Mittel eine Höhe von 2,50 m ein. An der Straßenseite hat die Garage nur eine Höhe von 2,47 m.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 151/47 und 151/48 das gemeindliche Einvernehmen. Von der Baugrenze wird eine Befreiung erteilt.