Sitzung: 05.06.2014 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung
2012 der VG Kötz wurde am 17.05.2013 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 31.10.2013.
Dabei beschränkte
sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und
Stichproben.
Die notwendigen
Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnungen u. dgl. haben vorgelegen.
Es ergaben sich
keine Haushaltsüberschreitungen, die erheblich waren. Kreditaufnahmen waren in
dem Haushaltsjahr keine notwendig.
Eine rechnerische
und summarische Überprüfung fand nicht statt, da die Abrechnungen im
maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.
Die Einhebung der
Gebühren erfolgte nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und
vollständig. Die Kasseneinnahmereste sind nachgewiesen.
Noch aufgetretene
unbeantwortete Fragen wurden nach der Rechnungsprüfung mit Frau Müller geklärt.
Hinsichtlich der festgestellten Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge von
2010 bis 2011 ist bis zum Sitzungstag eine Klärung zugesichert worden. Das
Ergebnis wurde mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschußes besprochen.
Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzender Sobczyk bemängelt, dass nicht alle seine Fragen hinsichtlich der letzten Rechnungsprüfung 2012 beantwortet wurden. Er bemängelt ebenfalls, dass die Bearbeitungsdauer für die Lösung der aufgeworfenen Fragen zu lange wäre. Frau Müller entgegnet diesem, dass aufgrund der Erkrankung der AKDB-Sachbearbeiterin seit Oktober 2013 nur eine unzureichende Vertretungssituation geschaffen wurde, so dass die Bearbeitung schon allein von der AKDB sehr lange gedauert hat. Hinsichtlich der noch offenen Frage aus dem Rechnungsprüfungsprotokoll wurden von Frau Quenzer alle festgestellten Steigerungen der Sozialversicherungsbeiträge von 2010 bis 2011 aufgeklärt.
Ansonsten ergaben
sich hinsichtlich des Prüfungsergebnisses der örtlichen Prüfung keine weiteren Vermerke.
Es wird vom Ausschuss
vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2012
mit dem in der Anlage dargestellten
Ergebnis festzustellen.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung
Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i. V. Art. 102 Abs. 3 GO die
Feststellung der Jahresrechnung 2012 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich
wird die Entlastung für das Jahr 2012 erteilt. Der Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen.