Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von ca. 2.600 m² ist dem beiliegenden Lageplanausschnitt (Stand 6. Dezember 2016) zu entnehmen.

Planungsziel ist die Einbeziehung der o.g. Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Definition des städtebaulichen Rahmens der zukünftigen baulichen Nutzung.

 

Die Fläche liegt am westlichen Ortsrand von Ebersbach an der Straße „Zum Brühl“. Das Plangebiet grenzt im Norden, Süden und Osten unmittelbar an die vorhandene Bestandsbebauung an. Die Restflächen der Flurstücke westlich des Plangebietes werden landwirtschaftlich genutzt.

 

Lageplanausschnitt ohne Maßstab

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Der Vorsitzende erläuterte nochmals kurz die Kriterien der Einbeziehungssatzung.

 

In der Sitzung vom 14.06.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zum Brühl“ gefasst.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Zum Brühl, Bereich Flur-Nr. 42 (Tfl.) und 43/1 (Tfl.), Gemarkung Ebersbach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zum Brühl“ im Ortsteil Ebersbach für die Grundstücke Fl.-Nr. 42 (Tfl.), 43/1 (Tfl.) und 34 (Tfl.) , Gemarkung Ebersbach wird aufgehoben.