Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Für das Grundstück Fl.Nr. 1578 der Gemarkung Großkötz wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Es soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

Das Grundstück liegt weder im Bereich eines Bebauungsplanes noch im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes.

 

2013 wurde der Gemeinde Kötz bereits vom Landratsamt Günzburg mitgeteilt, dass es sich bei dem Grundstück Fl.Nr. 1578 um einen Grenzfall handelt. Der südliche Grundstücksbereich kann noch an einer Bebauung im Rahmen von § 34 BauGB teilnehmen.

 

Der Bauherr möchte das Grundstück im südlichen Teil mit einem Einfamilienhaus bebauen.

Die Erschließung ist in diesem Bereich gesichert.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.