Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15, Befangen: 0

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bauungsplans „Gewerbegebiet an der GZ4“ und hält alle Festsetzungen ein.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, daher hat der Bauwerber die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 20/2016 das gemeindliche Einvernehmen.

Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.