Sitzung: 05.06.2014 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Aufgrund der Gemeindeordnung bzw. der VGemO und dem KommZG ist es nicht
zwingend erforderlich, einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Art. 103
Abs. 2 GO ist auch für VGem über 5.000 Einwohner nicht anwendbar, weil der
Umfang der anfallenden Prüfungsarbeiten nicht vergleichbar ist.
Bisher hatte die Verwaltungsgemeinschaft einen
Rechnungsprüfungsausschuss. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht festgelegt.
Bisher war der Ausschuss mit 3 Personen
besetzt und zwar mit Herrn Müller, Frau Schmalberger und Herrn Sobczyk.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt,
einen Rechnungsprüfungsausschuss einzusetzen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss soll mit 3 Personen besetzt werden.
Folgende Mitglieder werden berufen:
Vertreter |
Stellvertreter |
Sobczyk Gerhard |
Dr. Fichtl Wolfgang |
Wöhrle Thomas |
Seitz Michael |
Sailer Leopold |
Sykora Helmut |