Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der Gemeindeordnung bzw. der VGemO und dem KommZG ist es nicht zwingend erforderlich, einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Art. 103 Abs. 2 GO ist auch für VGem über 5.000 Einwohner nicht anwendbar, weil der Umfang der anfallenden Prüfungsarbeiten nicht vergleichbar ist.

 

Bisher hatte die Verwaltungsgemeinschaft einen Rechnungsprüfungsausschuss. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht festgelegt. Bisher war der Ausschuss mit 3 Personen besetzt und zwar mit Herrn Müller, Frau Schmalberger und Herrn Sobczyk.

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, einen Rechnungsprüfungsausschuss einzusetzen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss soll mit 3 Personen besetzt werden.

 

Folgende Mitglieder werden berufen:

Vertreter

Stellvertreter

Sobczyk Gerhard

Dr. Fichtl Wolfgang

Wöhrle Thomas

Seitz Michael

Sailer Leopold

Sykora Helmut