Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2016 das Ingenieurbüro Degen beauftragt, die Grundstücksbesitzer im Bereich der Ortskernsanierung Ebersbach bezüglich ihrer Grundstücksanschlüsse und Unterhaltspflicht in Kenntnis zu setzen. Dieser Auftrag kann so vom Ingenieurbüro nicht umgesetzt werden, da lediglich die Gemeinde das Satzungsrecht gegenüber den Bürgern umsetzen kann.

Grundsätzlich sind die Grundstücksbesitzer nach § 12 EWS verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse (gemäß § 3 EWS Leitung vom Kanal bis zum Kontrollschacht), Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen (gemäß § 3 EWS Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich Kontrollschacht) in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen.

 

Im Ortskern Ebersbach ist davon auszugehen, dass Grundstücke über mehrere Ableitungsanschlüsse verfügen. Ob diese Sanierungsbedürftig sind oder auf dem Grundstück umgelegt werden können, kann nicht abgeschätzt werden, da keine TV-Befahrung der Hausanschlussleitung bislang erfolgt ist. Der Prüf- und Sachverständige Herr Hollmann erklärte dem Gremium, dass hier die Satzungsregelung der Dichtigkeitsprüfung umgesetzt werden könnte. Er machte darauf aufmerksam, dass die Handhabung aber auf das gesamte Gemeindegebiet erfolgen muss und dies eine hohe Ressourcenbindung der Verwaltung bedeutet. Die Kosten für die TV-Befahrung liegen bei ca. 500 – 800 € pro Grundstücksanschluß. Danach müsste ein Sanierungskonzept durch ein Ingenieurbüro erarbeitet werden. Die Gemeinde kann die Kriterien des Dichtigkeitsnachweises festlegen. Eine optische Dichtigkeit ist ausreichend, die Dichtigkeit nach DIN ist nicht erforderlich. Die Gemeinde könnte ein Angebot für die TV-Befahrung einholen und den Anliegern anbieten. Es sollte bei der Sanierung jedes Grundstück mit einem Kontrollschacht versehen werden. Ein Zwei- bzw. Mehranschluss ist auf Antrag und Kostenübernahme möglich.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt, dass bei der anstehenden Baumaßnahme jedes Grundstück einen Kontrollschacht erhält. Ist dies technisch nicht möglich, werden Mehranschlüsse zugelassen.