Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

 

Sachverhalt:

Jeder Vertreter der Mitgliedsgemeinden erhält zu Anfang seiner Amtszeit eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wurde auf die Belange der Gemeinschaftsversammlung Kötz angepasst und ist als Anlage beigefügt.

 

Noch zu regelnde Dinge wurden rot gekennzeichnet. Diese wurden von Frau Müller, von der Verwaltung erklärt:

 

§ 4:

Dieser wurde neu mit aufgenommen.

 

§ 6 Abs. 2 Nr. 2 und 3:

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen betraglichen Grenzen, die sich an die Angaben des Vorschlags der Mustergeschäftsordnung vom Bay. Gemeindetag halten, wurde vom Gremium nochmals berichtigt.

 

§ 16:

Abs. 1 und 2 wurden aufgrund der Einrichtung eines Ratsinformationssystems abgeändert.

Abs. 4 enthält die Ladungsfrist von 4 Tagen.

 

§ 23:

Dieser wurde in der Mustergeschäftsordnung neu mit aufgenommen.

 

§ 27 Abs. 3:

Dieser Absatz wurde aufgrund der Einführung des Ratsinformationssystems mit aufgenommen.

 


Beschluss:

Der vorliegenden Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der VG Kötz wird mit den besprochenen Änderungen zugestimmt.