Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben auf der Flur-Nummer 30/5 (Starenstraße 26b) der Gemarkung Großkötz liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Dachform des Objekts stellt daher kein Problem dar.

Gemeinderat Ritter fragte nach, ob bereits ein Kanalanschluss zur Erschließung vorhanden ist. Der Vorsitzende meint, es sei soweit bekannt, dass ein Anschluss für Wasser und Kanal vorhanden sein müsste. Ein für den Kanal benötigter Kontrollschacht geht zu Lasten des Eigentümers.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 17/2016 das gemeindliche Einvernehmen.