Bevor der Wahlvorgang eingeleitet wurde, bat der Gemeinschaftsvorsitzende um Einsetzung eines Wahlausschusses. Für diese Tätigkeit wurde Frau Katja Müller vorgeschlagen, die Gemeinschaftsversammlung zeigte sich damit einverstanden.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinschaftsversammlung wird vom bisherigen Vorsitzenden bzw. Stellvertreter einberufen und geleitet, bis ein neuer Vorsitzender gewählt ist.

 

Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

 

Die nach den Wahlrechtsgrundsätzen durchgeführte Wahl brachte folgendes Ergebnis:

Abgegebene gültige Stimmen 7, davon entfielen auf

Herrn Ernst Walter 6 Stimmen und

Herrn Gerhard Sobcyk 1 Stimme

(eine leere Stimme zählt als ungültig). Erster Bürgermeister Sauter gab bekannt, dass Herr Ernst Walter zum neuen Gemeinschaftsvorsitzenden der VG Kötz gewählt wurde. Herr Ernst Walter erklärte die Annahme der Wahl.

 

Für die Wahl zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden wurde ein Kandidat vorgeschlagen, dabei entfielen von den 7 gültig abgegebenen Stimmen:

7 Stimmen auf Herrn Walter Sauter

(ein leerer Stimmzettel zählt als ungültig).

Der Gemeinschaftsvorsitzende Herr Ernst Walter gab bekannt, dass Herr Walter Sauter zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt wurde. Herr Walter Sauter erklärte die Annahme der Wahl.