Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vodafone GmbH plant im Ortsteil Großkötz die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um damit die Kommunikationsinfrastruktur in der Kommune und die Qualität und Kapazität des Mobilfunknetzes entsprechend der Anforderungen der Kunden zu verbessern.

 

Im Rahmen der Kapazitäts- und Versorgungsplanung der Vodafone GmBH wurde ein Bedarf für Großkötz ermittelt.

 

Es ist beabsichtigt, einen Standort auf einem Gebäude/Grundstück in dem als Suchkreis beigefügten Bereich zu realisieren und hierzu einen Teil des entsprechenden Gebäudes/Grundstückes anzumieten/käuflich zu erwerben.

 

Der Standort dient als Ersatzstandort für den nicht zukunftsfähigen Bestandsstandort in Großkötz.

 

 

Da die Gemeine keinen Einfluss auf Privatgrundstücke und -gebäude hat, könnte der Mobilfunkmast auf einem öffentlichen Gebäude angebracht werden.

Art und Umfang der Funkstation hängt von dem konkreten Standort ab. Aller Voraussicht nach wird die Funkstation Ausmaße haben, dass sie baurechtlich genehmigungsfrei einzustufen ist.

 

Mögliche öffentliche Gebäude bzw. Gebäude im Eigentum der Gemeinde Kötz könnten sein:

-       Rathaus (VG)

-       Gründerhaus

-       Kinderhort

 

Das Gremium ist sich einig, dass der Kinderhort wegen der Kinder nicht als Standort in Frage kommt. Ebenso das Gründerhaus, da hier derzeit nicht absehbar ist, ob und wie der Bau/Umbau vorangehen soll.

Als einzige Option bleibt dann das Rathaus. Hier muss jedoch der VG-Rat entscheiden.

Die Verwaltung wird bei der Firma Bilder des Mastens sowie die Modalitäten abfragen. Die Zuständigkeit wird dann an den VG-Rat übergeben.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz zieht das Rathaus der VG als möglichen Standort für einen Funkmasten der Vodafone in Betracht.

Da die Zuständigkeit hier jedoch beim VG-Rat liegt, übergibt der Bauausschuss den Sachverhalt an die VG.