Beschluss: einstimmig beschlossen

Antrag Nr. K-31/2023, Gemarkung Ebersbach (Am Waldblick 9)

Wohnraumerweiterung – Anbau im Erdgeschoss

 

Antrag auf Baugenehmigung

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ostwärtiger Ortsrand“.

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst keine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind keine weiteren Kfz-Stellplätze herzustellen, da genug Stellplätze vorhanden sind.

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Antrag auf Befreiung:

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor.

Befreit werden soll von §5 Gestaltung des Gebäudes, da der Anbau ein Flachdach erhalten soll und im Bebauungsplan für Hauptgebäude nur Sattel- und Walmdächer zulässig sind.

 

Städtebauliche sowie Nachbarschutz betreffende Belange werden nicht berührt.

 

Das Gremium ist sich einig, dass der Befreiung zugestimmt werden kann, da der Bebauungsplan nicht mehr zeitgemäß ist und der Anbau mit Flachdach nicht ins Gewicht fällt.

 


Beschluss:

Der Bau- Umwelt- und Grundstückausschuss erteilt dem Bauantrag Nr. K-31/2023 das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.