Antrag Nr. K-28/2023, Gemarkung Großkötz (Schwalbenweg 5)

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

 

Antrag auf Baugenehmigung

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Amselweg“.

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Der Bauantrag kann aufgrund einer benötigten Befreiung nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aufgrund der Überschreitung der Baugrenze bzgl. der Garage erforderlich. Garagen dürfen gemäß Bebauungsplan nur innerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Bauherr möchte jedoch die Garage an die nördliche Grundstücksgrenze setzen und überschreitet somit die Baugrenze.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um Gebäudeklasse 1 (freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m). Laut Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 4c liegt die Zuständigkeit zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der 1. Bürgermeisterin bzw. im Fall der Verhinderung gemäß § 15 der Geschäftsordnung bei den weiteren Bürgermeistern, in diesem Fall also bei der 1. Bürgermeisterin.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt dem Bauantrag mit der Nr. 28/2023, Gemarkung Großkötz am 23.11.2023 das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.

 

 

 

Antrag Nr. K-30/2023, Gemarkung Großkötz (Robert-Bosch-Str. 10)

Tektur zu K-21/2023 - Neubau einer Halle für Hackschnitzel-Heizung mit Lager

Hier: Aufstockung, Aufbau einer Betriebsleiter-WE und Großraumbüro

 

Antrag auf Genehmigungsfreistellung

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Ein Wasser- und Kanalanschluss wird für das Vorhaben nicht benötigt.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst eine Stellplatzverpflichtung aus. Für das Grundstück sind gesamt 10 Kfz-Stellplätze herzustellen.

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 30/2023, Gemarkung Großkötz am 14.12.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.

 

 

 

Antrag Nr. K-32/2023, Gemarkung Großkötz (Bgm.-Christel-Str. 17)

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

 

Antrag auf Genehmigungsfreistellung

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 32/2023, Gemarkung Großkötz am 08.01.2024 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.