Sitzung: 18.01.2024 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Antrag Nr. K-28/2023, Gemarkung Großkötz (Schwalbenweg
5)
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Antrag auf
Baugenehmigung
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Amselweg“.
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die
Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß
gestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und
Kanalanschluss:
Sowohl Wasser als
auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben
löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei
Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung
herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen
der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Der Bauantrag kann
aufgrund einer benötigten Befreiung nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren
behandelt werden.
Eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aufgrund der Überschreitung der
Baugrenze bzgl. der Garage erforderlich. Garagen dürfen gemäß Bebauungsplan nur
innerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Bauherr möchte jedoch die Garage
an die nördliche Grundstücksgrenze setzen und überschreitet somit die
Baugrenze.
Bei
dem Gebäude handelt es sich um Gebäudeklasse 1 (freistehende Gebäude mit einer
Höhe bis zu 7 m). Laut Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 4c liegt die
Zuständigkeit zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der 1. Bürgermeisterin
bzw. im Fall der Verhinderung gemäß § 15 der Geschäftsordnung bei den weiteren
Bürgermeistern, in diesem Fall also bei der 1. Bürgermeisterin.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt dem Bauantrag mit der Nr. 28/2023, Gemarkung Großkötz am 23.11.2023 das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.
Antrag Nr. K-30/2023, Gemarkung Großkötz (Robert-Bosch-Str.
10)
Tektur zu K-21/2023 - Neubau einer Halle für
Hackschnitzel-Heizung mit Lager
Hier: Aufstockung, Aufbau einer Betriebsleiter-WE und Großraumbüro
Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück
liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die
Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß
gestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und
Kanalanschluss:
Ein Wasser- und
Kanalanschluss wird für das Vorhaben nicht benötigt.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben
löst eine Stellplatzverpflichtung aus. Für das Grundstück sind gesamt 10
Kfz-Stellplätze herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen
der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 30/2023, Gemarkung Großkötz am 14.12.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.
Antrag Nr. K-32/2023, Gemarkung Großkötz
(Bgm.-Christel-Str. 17)
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Antrag auf
Genehmigungsfreistellung
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück
liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die
Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß
gestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und
Kanalanschluss:
Sowohl Wasser als
auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben
löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei
Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung
herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen
der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 32/2023, Gemarkung Großkötz am 08.01.2024 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.