Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Hofstelle Nußlacherhof 4 im Stadtteil Großanhausen aufzustellen. Parallel wird der Flächennutzungsplan hierzu geändert.

 

Der Vorhabenträger hat den Nußlacherhof 1998 erworben, um an der Hofstelle dem Reitsport nachzugehen, als auch Pferde zu züchten. Er besteht aus einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude, Stallungen, Reithalle, bestehender Reitplatz und Wohngebäude.

 

Anlass der Planung ist, dass die bestehende Hofstelle um eine Bergehalle ergänzt werden soll, um die Maschinen und Geräte des landwirtschaftlichen Betriebes und vor allem auch Futter für die Pferde lagern zu können.

 

Um die Hofstelle Nußlacherhof 4 insgesamt städtebaulich zu ordnen als auch die geplante Bergehalle zu ermöglichen, ist es erforderlich, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Absatz 2 Nummer 8 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ mit dazugehörigen Grünflächen vorgesehen.

 

Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind in diesem Bereich Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Nachdem der Betrieb nicht der Privilegierung nach § 35 BauGB unterliegt, kann die geplante Bergehalle nicht privilegiert erstellt werden. Daher wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB geändert.

 

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ hat eine Fläche von rund 1,4 ha.  Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist mit dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ identisch und liegt ca. 1 km südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A 8 bzw. 400 m nördlich von Hammerstetten.

Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke: Flurnummer 379/20 (teilweise) und 379/19 (teilweise) jeweils der Gemarkung Großanhausen.

 

Der Geltungs- sowie Änderungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.

 

Lageplan

 

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierzu in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 die Vorentwurfsplanung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der jeweiligen Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.

 

 

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nußlacherhof 4“ der Stadt Burgau zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.