Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Die Stadt Leipheim beabsichtigt aufgrund der Nachfrage an Wohnraum, im Ortsteil Riedheim, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung in der Baugebietsfläche „Breitmähder“, am östlichen Ortsrand von Riedheim zu schaffen.

 

Das geplante Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von 0,7 ha, und wurde bislang als Kleingartenanlage genutzt. Der städtebauliche Entwurf sieht auf der ehemaligen Kleingartenanlage acht Baugrundstücke für eine Einfamilienhausbebauung vor. Erschlossen wird das Gebiet über die Brühlgasse sowie über eine noch herzustellende Sticherschließung mit Wendeanlage. Die Baugrundstücke sind nach Süden orientiert, sodass durch das Anbringen von Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der geplanten Gebäude eine optimale Ausnutzung an erneuerbaren Energien gegeben ist.

 

Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage an der Autobahn A8 bildet Leipheim mit den einzelnen Teilorten einen attraktiven Wohn- und Gewerbestandort. Das bayerische Landesamt für Statistik prognostiziert für die Stadt Leipheim bis 2034 ein leichtes Bevölkerungswachstum von rund 2,6%. Insgesamt wird der Landkreis Günzburg vom statistischen Landesamt in der Bevölkerungsentwicklung als „stabil“ eingestuft.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der Planumgriff im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim als Kleingartenanlage dargestellt ist, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.

 

Ziel der 7. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Nr. 44 „Breitmähder“ ist die Entwicklung und die planungsrechtliche Sicherung des Geltungsbereichs als Wohnbaufläche einschließlich der geplanten Erschließung sowie der fußläufigen Wegeverbindung.

 

Belange der Gemeinde Kötz sind durch die Flächennutzungsplanänderung und die Änderung des Bebauungsplans nicht betroffen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 44 „Breitmähder“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.