Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Von der Stadt Burgau wurde der Gemeinde Kötz der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zimmermann-Areal“ zugesandt. Im vorliegenden Planbereich sollen zwei Gebäude errichtet werden, in die ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ca. 2.480m²), ein Hotel und ein gastronomischer Betrieb sowie die Mischnutzung aus Wohnen und Praxen untergebracht werden sollen. Unter beiden Gebäuden ist jeweils eine Tiefgarage vorgesehen, auf den Freiflächen sind weitere Stellplätze geplant.

 

Der östliche Teil des Geltungsbereichs wird momentan als Parkplatz, der westliche Teil als Grünfläche genutzt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung ist zu klären, wie die Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt werden soll.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt nach jetzigem Stand im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Da der vorhabengezogene Bebauungsplan nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Darstellung der Fläche als Mischgebiet bzw. Grünfläche) entwickelt werden kann, ist dieser im Wege der Berichtigung anzupassen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zimmermann-Areal“, Burgau zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben.