Beschluss: einstimmig beschlossen

Seit Einführung des elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) in Bayern, an das auch das Standesamt Kötz seit dem 27.02.2013 angeschlossen wurde, obliegen der Leiterin des Standesamts, Frau Stanger, zusätzliche besondere Aufgaben, wie beispielsweise die Festlegung der elektronischen Signaturberechtigungen und der jeweiligen Berechtigungsstufen für den Zugriff auf die Daten im Personenstandsregister (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PStV).

 

Nachdem Frau Stanger seit dem 13.11.2023 im Rahmen der laufenden Altersteilzeit von der Arbeitspflicht freigestellt wurde, ist gemäß § 4 Abs. 1 AVPStG ein neuer Leiter zu ernennen.

 

Nachdem Herr Franz Kempter bereits stellvertretender Leiter ist, wird vorgeschlagen ihn zum Leiter des Standesamtsbezirk Kötz zu ernennen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung ernennt Herrn Franz Kempter, mit Wirkung vom 29.11.2023 und in jederzeit widerruflicher Weise zum Leiter des Standesamts Kötz.