Sitzung: 28.11.2023 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Seit
Einführung des elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) in Bayern, an das
auch das Standesamt Kötz seit dem 27.02.2013 angeschlossen wurde, obliegen der
Leiterin des Standesamts, Frau Stanger, zusätzliche besondere Aufgaben, wie beispielsweise
die Festlegung der elektronischen Signaturberechtigungen und der jeweiligen
Berechtigungsstufen für den Zugriff auf die Daten im Personenstandsregister (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PStV).
Nachdem
Frau Stanger seit dem 13.11.2023 im Rahmen der laufenden Altersteilzeit von der
Arbeitspflicht freigestellt wurde, ist gemäß § 4 Abs. 1 AVPStG
ein neuer Leiter zu ernennen.
Nachdem
Herr Franz Kempter bereits stellvertretender Leiter ist, wird vorgeschlagen ihn
zum Leiter des Standesamtsbezirk Kötz zu ernennen.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung ernennt Herrn Franz
Kempter, mit Wirkung vom 29.11.2023 und in jederzeit widerruflicher Weise zum
Leiter des Standesamts Kötz.