Sitzung: 07.11.2023 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Nach der Novellierung des Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz beantragt die Freiwillige Feuerwehr Kleinkötz die Schaffung eines zweiten stellvertretenden Kommandanten
(3. Kommandant).
Dieses Amt könnte ab der nächsten Periode 2024-2029 eingeführt werden.
Als Begründung wurde eine homogenere Aufgaben- und Verantwortungsverteilung aufgrund gestiegener Anforderungen genannt.
Bei der FFW Großkötz besteht dieses Amt seit der aktuellen Periode 2021-2027.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ab der Amtsperiode 2024-2029
die Schaffung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant) für
die Freiwillige Feuerwehr Kleinkötz.