Sitzung: 28.09.2016 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Gemeinderat Leybrand erscheint zur Sitzung.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) gibt den Gemeinden die Möglichkeit, bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Kostenersätze vom Verursacher zu verlangen.
Diese Kostenersätze sind durch eine entsprechende Satzung festzulegen.
Kostenersatz wird von den Verursachern erhoben, sofern es sich nicht um Hilfeleistungen
bei Bränden, öffentlichen Notständen oder Rettung von Menschen und Tieren aus
lebensbedrohlichen Lagen handelt. Es werden im Wesentlichen Verkehrsunfälle, Entfernung von
Insektennestern sowie Einsätze Aufgrund von Fehlalarmierungen abgerechnet.
Für die Ermittlung der Pauschalsätze stellen der Landesfeuerwehrverband und die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Kalkulationen zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren.
09-33-0216/KA einstimmig beschlossen
Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 pers. Beteiligt 0
Beschluss:
Bei der
Inanspruchnahme der gemeindlichen Feuerwehr durch Vereine und Kirchen für
kulturelle Zwecke werden keine Kosten erhoben.