Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Die gesamte „Industriestraße“ (Flur-Nr. 627/0) in Kleinkötz ist momentan als Ortsstraße gewidmet (Skizze: blau).

 

Gemäß Art. 7 BayStrWG ist eine Straße umzustufen, wenn die Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechenden Straßenklasse eingeordnet ist. Die Gemeinde hat hier keinen Ermessenspielraum.

 

Vom südöstlichen Grenzpunkt der Fl.Nr. 568 bis zum östlichsten Punkt der Fl.Nr. 627/2 (Einmündung in die B16) dient die Straße überwiegend zur Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke.

 

Diese Teilfläche der „Industriestraße“ stellt somit in seiner Verkehrsbedeutung einen öffentlichen Feld- und Waldweg gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. Art. 53 BayStrWG dar und ist entsprechend umzustufen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt, die Teilfläche Fl. Nr. 627/0, von Anfangspunkt Fl. Nr. 568 südöstlicher Grenzpunkt bis Ende Fl. Nr. 627/2 östlicher Grenzpunkt als öffentlicher Feld- und Waldweg umzuwidmen. Das Verfahren zur Abstufung ist durchzuführen.