Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Bauvoranfrage Nr. K-22/2023, Gemarkung Kleinkötz (An der Halde 16)

Ausbau des Dachgeschosses und Anbau einer Doppelgarage mit Treppenaufgang

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„An der Halde“ aus dem Jahr 1967.

 

Laut Bebauungsplan sind keine Dachausbauten gestattet.

Allerdings wurde im Jahr 2010 in der Sitzung des Bauausschuss am 28.01. dem Antrag auf einen Dachausbau mit Dachgauben auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 504/6, An der Halde 3 zugestimmt.

Ebenfalls einem Dachausbau wurde 1986 in der Sitzung vom 20.05. für die Raiffeisenstraße 20 zugestimmt.

 

Zur Umsetzung muss eine Befreiung für den Ausbau des Dachgeschosses beantragt werden.

 

Auf dem Grundstück des Antragstellers gilt, dass nur ein Vollgeschoss bestehen darf. Nach Berechnung der Verwaltung handelt es sich bei dem Dachgeschoss um kein Vollgeschoss, da die Grundfläche nicht über zwei Drittel der Grundfläche bei einer Raumhöhe von 2,30 m liegt.

 

Die Grundzüge der Planung würden insofern nicht verletzt werden, da in der Umgebungsbebauung die geplanten Änderungen bereits genehmigt wurden. Somit würde das einheitliche Bild der Siedlung nicht beeinträchtigt werden.

 

Eine Befreiung muss auch für den Bau bzw. die Position der Doppelgarage beantragt werden, da diese zum Teil außerhalb der Baugrenze liegt. Eine Befreiung ist hier aber laut Bebauungsplan möglich, wenn das beabsichtigte Siedlungs- und Straßenbild nicht beeinträchtigt wird, was hier durch den Bau der Garage nicht der Fall ist.

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Die Anfrage ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei weitere Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

 

Das Gremium ist sich einig, dass dem Bauherren die Befreiungen nicht verwehrt werden können, wenn man es einem anderen Anwohner im gleichen Bebauungsplangebiet bereits genehmigt hat.

 


Beschluss:

Der Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stellt der vorliegenden Bauvoranfrage auf den Ausbau des Dachgeschosses und Anbau einer Doppelgarage mit Treppenaufgang auf dem Grundstück Fl. Nr. 504/1, An der Halde 16, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

 

Bezüglich des Dachausbaus und der Überschreitung der Baugrenze müssen bei Einreichung des Bauantrags die entsprechenden Befreiungen bei der Gemeinde eingereicht werden. Mit den Befreiungen besteht Einverständnis.