Sitzung: 28.09.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Antrag Nr. K-18/2023, Gemarkung Großkötz
(Bgm.-Christel-Str.4)
Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß
des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der
Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und Kanalanschluss:
Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme
angeschlossen.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für
dieses Vorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor
Baufertigstellung herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer
baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht
widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 18/2023, Gemarkung Großkötz am 04.08.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.
Antrag Nr. K-19/2023, Gemarkung Großkötz
(Bgm.-Christel-Str. 22)
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß
des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der
Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und Kanalanschluss:
Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme
angeschlossen.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für
dieses Vorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor
Baufertigstellung herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer
baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht
widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 19/2023, Gemarkung Großkötz am 04.08.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.
Antrag Nr. K-21/2023, Gemarkung Großkötz
(Robert-Bosch-Str.10)
Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzelheizung mit
Lager
Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bauplanungsrecht:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet an der GZ4“
Bauordnungsrecht:
Größe und Ausmaß
des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der
Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Wasser-/ und Kanalanschluss:
Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme
angeschlossen.
Stellplatzsatzung:
Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für
dieses Vorhaben sind weitere vier Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor
Baufertigstellung herzustellen.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer
baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht
widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.
Der 3.Bürgermeister der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 21/2023, Gemarkung Großkötz am 31.08.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.