Antrag Nr. K-18/2023, Gemarkung Großkötz (Bgm.-Christel-Str.4)

Neubau eines Wohnhauses mit Garage

 

Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 18/2023, Gemarkung Großkötz am 04.08.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.

 

 

Antrag Nr. K-19/2023, Gemarkung Großkötz (Bgm.-Christel-Str. 22)

Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

 

Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 19/2023, Gemarkung Großkötz am 04.08.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.

 

Antrag Nr. K-21/2023, Gemarkung Großkötz (Robert-Bosch-Str.10)

Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzelheizung mit Lager

 

Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Gewerbegebiet an der GZ4“

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind weitere vier Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Der 3.Bürgermeister der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 21/2023, Gemarkung Großkötz am 31.08.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.