Sitzung: 28.09.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Der Stadtrat
der Stadt Burgau hat am 25.07.2023 die Abwägung der im Rahmen nach § 4 Abs. 1
BauGB eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Unterlagen, 2.
Änderung des
Flächennutzungsplanes und des vorhabengezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage
Großanhausen“ jeweils Stand Mai 2023, gebilligt.
Zudem wurde
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4
Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Der
Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist mit dem Plangebiet des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ identisch und
liegt ca. 170 m südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A8.
Das Plangebiet umfasst die
Flurnummern 272, 248 (teilweise) und 273 (teilweise) jeweils der Gemarkung Großanhausen
mit rund 2,3 ha.
Der
räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab)
dargestellt.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt
die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ der Stadt Burgau
zur Kenntnis.
Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.