Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 25.07.2023 die Abwägung der im Rahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Unterlagen, 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des vorhabengezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ jeweils Stand Mai 2023, gebilligt.

 

Zudem wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

 

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist mit dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ identisch und liegt ca. 170 m südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A8.

Das Plangebiet umfasst die Flurnummern 272, 248 (teilweise) und 273 (teilweise) jeweils der Gemarkung Großanhausen mit rund 2,3 ha.

Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.

 

Lageplan: Geltungsbereich

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ der Stadt Burgau zur Kenntnis.

Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.