In der Anlage beigefügt ist der Jahresbetriebsplan für die Bewirtschaftung des Waldes der Gemeinde Kötz für das Wirtschaftsjahr 2023. Zwischenzeitlich ist der Gemeinde auch der Jahresbetriebsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 zugegangen.

 

Grundlage für die Jahresbetriebspläne 2023 und 2024 ist der Forstwirtschaftsplan aus dem Jahr 2012. Darin werden die vorgesehenen Hiebsätze bzw. die Aufforstungsmaßnahmen für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Nach ca. 10 Jahren wird eine Zwischenrevision gemacht und der Hiebsatz für die folgenden 10 Jahre festgelegt.

 

 

Der Gemeinderat Kötz nimmt vom Jahresbetriebsplan 2023 und 2024 Kenntnis.