Bauvoranfrage, Fl. Nr. 626 Gemarkung Kleinkötz (Waldweg 18)

Neubau einer Hotelanlage mit zwei Gebäuden, Tiefgarage und Wohnungen nach KfW 40 Plus qng Standard

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 626, Gemarkung Kleinkötz beabsichtigt den Neubau einer Hotelanlage mit zwei Gebäuden, Tiefgarage und Wohnungen

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich § 34 BauGB.

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben müssen Kfz-Stellplätze entsprechend der Bettenanzahl (1 Stellplatz je 2 Betten) hergestellt werden. In der Hotelanlage sollen 51 Zimmer mit je 2 Betten (Schlafmöglichkeiten für Kinder ausgenommen) hergestellt werden. Somit muss der Bauherr 51 Stellplätze zur Verfügung stellen. Die Menge an Stellplätzen wird durch den Bau der Tiefgarage abgedeckt.

 

Abstandsflächensatzung:

Die Abstandsflächen wurden in der Voranfrage eingezeichnet. Die Prüfung erfolgt erst durch die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Günzburg.

 

Versagungsgründe nach §36 Abs.2 Satz 1 BauGB liegen nach Auffassung der Gemeinde nicht vor.

 

Beurteilt werden muss, ob sich die Hotelanlage in das Landschaftsbild einfügt.

 

Die geplante Höhe der Hotelanlage liegt bei 12,39 m (Ostseite/ B16) und 12,31 m (Westseite).

 

Die Pension Wolf wurde ursprünglich auf 8,30 m (Ostseite/ B16) und 9,00 m (Westseite) genehmigt.

 

Der Neubau darf maximal auf dieselbe Höhe wie die Pension Wolf in die Höhe gebaut werden.

 

Da das zu bebauende Grundstück etwas tiefer liegt, ist auch die Aufteilung auf mehrere Geschosse und ein höherer Gesamtbau als bei Pension Wolf möglich.

 

Das Gremium stimmt dem Bau eines Hotels grundsätzlich zu, da in der Umgebung mehrere Pensionen bestehen und ein Hotel an dieser Stelle sinnvoller ist als ein Wohnblock.

Das Gremium wünscht allerdings, dass der Planer zur nächsten Bauausschusssitzung eingeladen wird und das vorgelegte Konzept erläutert.